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Katja Kipping

05.05.2022 Sitzungen 19/11

In der Tat, das Thema Bleiberecht für Opfer rassistisch motivierter Straftaten war ein Antrag, den wir eingebracht haben. In der Beratung ist er dann noch mal konkretisiert worden. Es ging letztlich darum, sich ganz klar dafür auszusprechen. Wenn Menschen Opfer von rassistischen Straftaten sind, muss ihr Bleiberecht gesichert sein, auf jeden Fall für die Dauer, solange das Strafverfahren stattfindet – es kann nicht sein, dass wichtige Zeugen am Ende abhandenkommen, weil sie womöglich inzwischen abgeschoben worden sind –, und auch für die Dauer, die es braucht, um mit den Folgen medizinisch, in der Reha oder auch in der psychologischen Nachbearbeitung klarzukommen. Das war ein klares Votum, das wir eingebracht haben und das am Ende auch die Mehrheit bekommen hat. [Beifall bei der LINKEN]

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