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Dr. Manuela Schmidt

LINKE 07.04.2022 Sitzungen 19/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da ich die einzige Frau in dieser Runde bin, erlaube ich mir, die Debatte noch einmal zusammenzufassen. Mit Ihrem Antrag fordern Sie den Senat auf, die Bezirksverordnetenversammlungen in den Bezirken Spandau, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf aufzufordern, die von den AfD-Fraktionen vorgeschlagenen Stadtratkandidatinnen – nein, sorry, Stadtratkandidaten, denn mit der Gleichberechtigung von Frauen haben Sie es bekanntlich nicht so – zu bestätigen. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Zur Bezirksaufsicht, zur Entscheidung des Bundeverfassungsgericht, zum Verdachtsfall ist schon genügend gesagt worden. Lassen Sie mich noch ein weiteres Gesetz hinzufügen, das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder, das Bezirksamtsmitgliedergesetz kurz, BAMG. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 des BAMG bedürfen die Mitglieder eines Bezirksamtes des Vertrauens der Bezirksverordnetenversammlung. In Abs. 3 heißt es weiter, dass zum Mitglied eines Bezirksamtes nur gewählt werden darf, wer die erforderliche Sachkunde und allgemeine Berufserfahrung vorweist und das 27. Lebensjahr vollendet hat. [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Die Prüfung dieser persönlichen Voraussetzungen obliegt ausschließlich den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung des entsprechenden Bezirks. Es ist allein deren Aufgabe, zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des § 1 des BAMG aus ihrer Sicht erfüllt sind, und mit ihrem Wahlverhalten drücken sie letztendlich das Ergebnis ihrer Entscheidung aus. Nun sind weder in Spandau noch in Lichtenberg oder in Marzahn-Hellersdorf die von den AfD-Fraktionen vorgeschlagenen Kandidaten gewählt worden, und auch in Treptow-Köpenick brauchte es zahlreiche Wahlgänge, bis schließlich der AfD-Kandidat gewählt war. Da liegt es doch nahe, davon auszugehen, dass die Mitglieder der jeweiligen BVV zu der Auffassung gelangt sind, dass der jeweilige Kandidat entweder nicht geeignet ist oder nicht das Vertrauen der BVV-Mitglieder besitzt oder eben beides. Hieraus kann ich weder einen Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erkennen, und damit kann weder von einem Bezirksamt gegenüber der BVV eine Beanstandung erfolgen noch vom Senat die von Ihnen geforderte Aufforderung der entsprechenden BVV. So weit, so juristisch. Aber noch viel weniger wird irgendjemand hier aus diesem Haus, aus dieser Koalition, von den demokratischen Fraktionen die Bezirksverordneten auffordern oder ermutigen, entgegen ihrer Überzeugung zu handeln und jemanden zu wählen, dem sie nicht das notwendige Vertrauen zur Ausübung der verantwortungsvollen Aufgabe eines Bezirksstadtrates entgegenbringen. [Beifall bei der LINKEN] Und ich versichere Ihnen, spätestens wer heute die Debatte verfolgt hat, wird es noch viel weniger tun. Wir sollten alle vielmehr die Bezirksverordneten ermuntern, weiter sorgsam zu entscheiden, wen sie wählen und wem sie das Vertrauen schenken, [Beifall bei der FDP] und falls das Ganze ein Seitenhieb sein sollte auf Wahlergebnisse in diesem Haus, so seien Sie versichert, auch wir werden künftig sorgsam abwägen und klug entscheiden. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der FDP]

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