Frank Balzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was soll man über diesen Antrag sagen, wenn man an die Diskussion über den AfD-Antrag zur Priorisierung vor gut drei Stunden zurückdenkt? – Es ist schon ein starkes Stück, jetzt Krokodilstränen zu vergießen und sich darüber zu beklagen, wenn eigene Kandidaten nicht gewählt werden. Viele Ihrer Anträge und Ihre politischen Äußerungen in den letzten Jahren nicht nur hier im Haus haben insgesamt gezeigt, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall bewertet. [Zuruf von der AfD: Prüffall!] Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Einstufung als Verdachtsfall bestätigt – mit einem Kernsatz: ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD. [Stefan Evers (CDU): Offensichtlich!] Von daher ist die Nichtwahl vieler Ihrer Kandidaten verständlich. Im Übrigen handelt es sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften um eine Soll-Vorschrift und keine Muss-Vorschrift. Von daher sind die Bezirksverordneten in ihrer Entscheidung frei. Es ist also alles rechtmäßig, Herr Vallendar! Das Bundesverfassungsgericht wurde angesprochen. Es hat vor Kurzem vergleichbar zu diesem Thema geurteilt, indem der Antrag der AfD, einen Vizepräsidenten im Deutschen Bundestag wählen zu dürfen, gescheitert ist. Es wurde dazu einiges völlig korrekt ausgeführt.
