Florian Dörstelmann
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Immerhin eröffnet uns der Antrag die Möglichkeit, über die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März dieses Jahres zu Fragen der Wählbarkeit, des Wählens am Beispiel des Präsidiums des Deutschen Bundestages zu sprechen – eine Entscheidung, das hat mich gewundert, Herr Kollege Vallendar, die Sie hier gar nicht erwähnt haben. [Frank-Christian Hansel (AfD): Weil sie nicht einschlägig ist! – Zurufe von der SPD] Ansonsten ist dieser Antrag nicht besonders nützlich, in der Tat. Mich hat auch gewundert, dass Sie vor dem Hintergrund dieser Entscheidung Ihren Antrag nicht einfach zurückgezogen haben; das wäre nämlich das Einfachste gewesen. [Beifall bei der SPD und der FDP] Die Antragstellerin mokiert sich darüber, dass in mehreren Bezirken ihre Kandidaten für die Stadtratpositionen nicht gewählt werden, und sie möchte das gerne beheben, indem sie die Bezirksaufsicht durch den Senat anwenden lässt. Wie soll das geschehen? – Dieses Abgeordnetenhaus soll den Senat auffordern, dass der Senat den Bezirk auffordert, im Sinne der Antragstellerin [Frank-Christian Hansel (AfD): Recht zu handeln, dem Gesetz zu folgen!] diese Positionen – ja, was? Und das ist die Frage: Ja, was? – zu besetzen? [Frank-Christian Hansel (AfD): Sich zu enthalten, damit die gewählt werden. Das steht nämlich im Gesetz! – Zuruf von Anne Helm (LINKE) – Heiko Melzer (CDU): Lesen können Sie auch nicht!] Sie, Herr Kollege, zitieren § 9 in Verbindung mit § 12 AZG. Es lohnt sich immer, die Vorschrift davor und danach mitzulesen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der CDU, der LINKEN und der FDP] Aus der, nämlich an dieser Stelle § 13 AZG, lässt sich schlussfolgern, worum es eigentlich geht. Bei Beschlüssen der BVV – Sie haben richtig angemerkt, dass das ein Organ der Bezirksverwaltung ist –, da kommt so etwas infrage, bei der Rücknahme von Beschlüssen und bei der Ersetzung von Beschlüssen. Aber hier geht es um Wahlen. Deshalb lässt sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März sehr gut analog darauf anwenden. Es reicht, nachdem Sie es offensichtlich nicht richtig ausgewertet haben, wenn Sie sich den dortigen Abschnitt 36 ansehen. Der ist eindeutig. Es gibt nur das Recht, sich zur Wahl zu stellen an der Stelle. Es gibt keinen Anspruch darauf, gewählt zu werden. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der CDU, der LINKEN und der FDP] Denn das, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Antragstellerin, muss man begreifen: Das wäre ein Besetzungsrecht, und das ausdrücklich wird vom Bundesverfassungsgericht für solche Fälle in der Entscheidung verneint. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der CDU, der LINKEN und der FDP] Deshalb sollten Sie sich diese Entscheidung besser anschauen. Deshalb ist Ihr Antrag in jeder Hinsicht hinfällig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der CDU, der LINKEN und der FDP]
