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Marc Vallendar

AfD 07.04.2022 Sitzungen 19/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute müssen wir über zwei wichtige Themen diskutieren, das eine ist die Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung und das andere ist das Demokratieverständnis in diesem Haus und in der Stadt. Bereits ein halbes Jahr ist vergangen, seit die Berliner die Möglichkeit erhalten haben, über die Zusammensetzung der BVVen und der Bezirksverwaltungen zu entscheiden, und die Berliner haben gewählt. Aufgrund dieses Wahlergebnisses sind die Fraktionen nach § 35 Abs. 2 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes berechtigt, eine Position im Bezirksamt des jeweiligen Bezirks zu besetzen nach Fraktionsproporz. Diese Praxis und rechtliche Regelung wurde in Berlin in der Vergangenheit bisher ohne Beanstandung angewandt. Selbst Vertreter der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, denen lange, vielleicht nicht ganz ohne Grund, eine demokratische Teilnahme an Gremien verwehrt wurde, stellten und stellen in der Vergangenheit und in der Gegenwart Stadträte in Berlin. Hintergrund dessen war vor allem die Rechtslage. Bewusst hatte sich der Berliner Gesetzgeber gegen ein politisches Bezirksamt entschieden. Die Bezirksverordnetenversammlungen sind kein Legislativorgan mit nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten, sondern ein ausführendes, an Weisungen gebundenes Organ der Exekutive. Die Exekutive ist auch im Rahmen des staatlichen Neutralitätsgebots gehalten, sich zu mäßigen und sich nicht von sachfremden Erwägungen leiten zu lassen. Die Exekutive ist vor allem an Recht und Gesetz gebunden. [Beifall bei der AfD] Bei der AfD wird dies nun anders gehandhabt. Mit Ausnahme des Bezirks Treptow-Köpenick, der in dieser Verfahrensweise vorbildlich handelt, werden den AfD-Fraktionen ihre Stadtratpositionen verweigert. Eine Begründung wegen mangelnder Sachkunde erfolgt nicht. Rechtliche Gründe werden nicht angeführt. Im Gegenteil, es gibt klare Aussagen in der Presse, die verdeutlichen, dass es einzig und allein darum geht, einen Vertreter der AfD nicht zu wählen, auch nicht durch eine Enthaltung bei der eigenen Stimme. Bezeichnend schreiten hier zwei Vertreter der Legislative, insbesondere Herr Raed Saleh von der SPD und Herr Kai Wegner von der CDU, voran, beide ihres Zeichens Landesvorsitzende ihrer Partei wie auch Kreisvorsitzende in Spandau, und erteilen ihren BVV-Abgeordneten Weisungen, mit Nein zu stimmen – [Kai Wegner (CDU): Das machen die von allein! Das machen die von ganz allein! – Zurufe von der AfD] eine direkte Aufforderung zum Rechtsbruch von Vertretern dieses Hauses. Sie werden jetzt sicher sagen, die AfD soll sich nicht so haben. [Zuruf: Haargenau!] Sie stehen außerhalb des demokratischen Konsenses. Demnach haben Sie alle Möglichkeiten, der AfD sämtlichen Minderheitenschutz zu entziehen. Diese Möglichkeiten stehen Ihnen aber erst zu, wenn Sie erfolgreich ein Verbotsverfahren gegen meine Partei eingeleitet haben. Auch die Verdachtsbeobachtung rechtfertigt nicht, die Ernennung von Stadträten zu blockieren, insbesondere dann nicht, wenn den Kandidaten kein konkreter Vorwurf gemacht werden kann, dass diese in ihrer Person nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen würden. Vielmehr sorgt Ihre Blockadehaltung dafür, dass die Aufgaben in den Bezirken nicht mehr effektiv wahrgenommen werden können. Andere Ressorts müssen die Arbeit der vakanten Stadtratpositionen übernehmen. Das war niemals im Sinne des Gesetzgebers. Es war auch niemals im Sinne des Gesetzgebers, dass Mehrheiten innerhalb der BVV die Besetzung von Stadträten unterbinden können. Es handelt sich schlicht und einfach um einen rechtswidrigen Zustand. [Beifall bei der AfD] Die zuständige Rechtsaufsicht liegt bei den Bezirksämtern und dem Senat. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet einzuschreiten, und sei es nur, dass sie die Bezirksverordneten ordnungsgemäß über die Rechtslage aufklären, ihnen eine Weisung zu erteilen. Sollte dies ebenfalls nicht erfolgen, verbleibt den Fraktionen nur der Klageweg, da das Rechtsschutzbedürfnis anders nicht erfüllt werden kann. Unser Antrag zielt also darauf ab, dies zu vermeiden und dem Senat die Möglichkeit zu eröffnen, aus dem Dilemma gesichtswahrend herauszukommen. Eine gerichtliche Entscheidung, die der Verwaltung in Berlin rechtswidriges Handeln bescheinigt, darf nicht der Anspruch dieser Regierung sein. Zum Abschluss noch Folgendes: Wer in einer Demokratie Minderheiten verachtet und diese der Willkür der Mehrheit aussetzt, der sollte auch nicht den Satz in den Mund nehmen, dass er Teil von demokratischen Fraktionen in diesem Haus sei. Denn sich das Etikett „demokratisch“ anzuheften, haben in der deutschen Vergangenheit schon mehrere Protagonisten versucht, vor allem in der Deutschen Demokratischen Republik, wo der Grundsatz galt: Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben. [Beifall bei der AfD] Bedenken Sie stets: Das Minderheitenrecht von heute schützt auch Sie, wenn Minderheiten zu Mehrheiten werden und umgekehrt. Das ist gerade der Sinn und Zweck dieser Checks and Balances in einem freiheitlichdemokratischen Rechtsstaat. Denken Sie mal darüber nach! – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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