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Alexander Herrmann

CDU 07.04.2022 Sitzungen 19/10

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herzlichen Glückwunsch, liebe Linksfraktion, jetzt haben Sie ja endlich Ihren Untersuchungsausschuss bekommen! [Niklas Schrader (LINKE): Danke!] Wenn ich Ihre Worte eben richtig vernommen habe, geht es gar nicht um Aufklärung, sondern um Anklage. Es geht weiter darum, das Narrativ eines mitschwingenden Generalverdachts gegen unsere Sicherheitsbehörden auch in diesem Haus spielen zu können. Das halten wir für falsch. [Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP] Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Onlinelexikon des Berliner Abgeordnetenhauses: Ein Untersuchungsausschuss bezweckt die gezielte Kontrolle des Senats, vor allem dann, wenn Missstände vermutet werden. Das Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten Instrumenten der parlamentarischen Kontrolle. Da sind wir uns einig. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird daher regelmäßig von der Opposition zur Kontrolle des Senats, zur Kontrolle der Regierung genutzt. Mit ihrem vorliegenden Antrag möchten die Regierungsfraktionen diesmal nun den eigenen Senat kontrollieren. [Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Der ehemalige Innensenator Geisel hat sich angesichts dieses großen Vertrauensbeweises lange gegen diese Einsetzung ausgesprochen. Am Ende haben Sie es so beschlossen, und nun wird das auch so passieren, egal was wir dazu sagen oder auch nicht. Jetzt kann es Ihnen scheinbar auch nicht schnell genug gehen, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Hauptausschuss und der Rechtsausschuss sollen parallel beraten, und nach dem Willen der Koalition auch gleich ihre Zustimmung geben. Das war in der Vergangenheit bei den Anträgen der Opposition anders. Da haben Sie als Koalition regelmäßig mit Ihrer Mehrheit die Einsetzung mit der Beauftragung eines oder sogar mehrerer Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes verzögert – [Niklas Schrader (LINKE): Das war ja auch notwendig!] natürlich nicht verzögert, sondern für Rechtssicherheit gesorgt. So war es zum Beispiel bei den Untersuchungsausschüssen BER II und Gedenkstätte Hohenschönhausen. Diesmal soll das alles ganz schnell gehen. Aber angesichts des vorliegenden umfangreichen Antragstextes und Fragenkatalogs erscheint uns eine solche Prüfung des Antrags oder aber zumindest – das ist jetzt das Friedensangebot – die Änderung zahlreicher Formulierungen im Interesse der Bestimmtheit und Klarheit/Rechtssicherheit des Untersuchungsauftrags für dringend geboten. [Beifall bei der CDU und der FDP] Das fängt bereits mit dem in meinen Augen willkürlichen Gendern oder Nichtgendern Ihres Antrags an. [Beifall bei der CDU – Zurufe von links: Meine Güte! Quatsch!] – Hören Sie doch mal zu! Nicht gleich schreien! – Einerseits ist von Angestellten, Tatverdächtigen und Zeugen die Rede, und an anderen Stellen von „Beamt:innen“ und „Täter:innenstrukturen“. Als Leser und Jurist stelle ich mir jetzt die Frage: Sind dann bei den nicht gegenderten Begriffen tatsächlich nur Männer gemeint? Haben Sie da schon Erkenntnisse, die der Ausschuss eigentlich erst erarbeiten soll? Oder haben Sie da einfach schlecht formuliert? [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE) – Heiterkeit bei Paul Fresdorf (FDP)] Augenscheinlich haben Sie einfach die verschiedenen Fragen – der Kollege Schrader hat es eben ausgeführt – der Koalitionsfraktionen ohne echte Schlussredaktion zusammengeschrieben. Das ist handwerklich sicherlich optimierungsbedürftig. [Beifall bei der CDU und der FDP – Beifall von Karsten Woldeit (AfD) – Katina Schubert (LINKE): Immer den Blick auf das Wesentliche!]

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