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Andreas Geisel

07.04.2022 Sitzungen 19/10

Ich kann es versuchen, Herr Schenker. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das richtungsgebenden Charakter hatte, sodass die Vorkaufsrechte nicht mehr so wie bisher ausgeübt werden können, und das die Debatte ausgelöst hat, die wir gerade in der ersten Frage behandelt hatten, gab es trotzdem noch die Praxis der Abwendungsvereinbarung, die wir auch in Berlin angewandt haben. Die Bezirksämter haben in Berlin etwa 200 Abwendungsvereinbarungen mit Eigentümern geschlossen, um auf diese Art und Weise die Ziele, die es in den sozialen Erhaltungsgebieten gibt, durchzusetzen. Die Eigentümer haben sich freiwillig auf diese Abwendungsvereinbarung eingelassen und haben einen Vertrag unterschrieben. Jetzt sagen in etwa 50 Fällen von diesen 200 Fällen insgesamt die Anwälte von Eigentümern, dass dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Vorkaufsrecht dazu geführt hätte, dass auch die Abwendungsvereinbarungen ungültig wären, weil die Eigentümer die Abwendungsvereinbarung nur deshalb abgeschlossen hätten, weil sonst das Vorkaufsrecht ausgeübt worden wäre. Nun muss man sagen: Es gibt aber auch sozial eingestellte Eigentümer. Von vornherein zu sagen, dass Eigentümer die Absicht hätten, mit der Umwandlung oder der Nutzung ihres Eigentums Ziele zu verfolgen, die nicht den Zielen der Erhaltungssatzung entsprechen, würde der Wirklichkeit nicht gerecht werden. Wir haben 150 Fälle, also durchaus die Mehrheit der Fälle, in denen die Eigentümer die Abwendungsvereinbarungen durchaus anerkennen. Es gibt also auch gemeinsame Ziele, die man dort bewegen will oder bewegen kann. Insofern halten wir die geschlossenen Abwendungsvereinbarungen für rechtmäßig und für gültig. Es sind geschlossene Verträge. Eigentlich sind alle Berliner Bezirke mit einigen Fällen betroffen. Die Verhandlungen finden gerade statt. Wir haben uns einen Fall im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gemeinsam mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf als Modellprojekt herausgesucht, um an diesem Fall juristisch durchzuexerzieren, wie dort die Rechtslage ist. Die Juristen meines Hauses unterstützen das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf dabei, und auch die anderen Bezirksämter schauen mit Spannung auf diesen Fall. Ich bin guter Dinge, dass wir an der Stelle vor Gericht obsiegen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

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