Andreas Geisel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schenker! Die Begründung, warum wir diesen Entschließungsantrag gemeinsam mit Hamburg eingebracht haben, haben Sie gerade in der Fragestellung gebracht. Das muss ich nicht noch mal wiederholen. Es ist ein sehr wichtiges Instrument. Die Auffassung, dass wir das Baugesetzbuch in den §§ 24 und 26 präzisieren müssen, um dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu entsprechen, ist eine Auffassung, die von quasi allen Bundesländern geteilt wird. In der Bauministerkonferenz gab es einen einstimmigen Beschluss aller Bundesländer, die Bundesregierung aufzufordern, dort zu handeln. Das haben dann Hamburg und Berlin getan, und sie haben eine Entschließung vorgelegt. In der Tat wird die morgen im Bundesrat abgestimmt. Es ist im Moment so, dass sich diese Entschließung in verschiedene Punkte gliedert. Die ersten vier Ziffern dieser Entschließung dringen darauf, dass das Baugesetzbuch entsprechend präzisiert wird, um das Vorkaufsrecht in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen wieder in Kraft zu bringen, um Verdrängung und Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in diesen Gebieten zu verhindern. Die Ziffer 5 unseres Entschließungsantrags bezieht sich auf Abwendungsvereinbarungen. Wir wollen, dass § 27 Baugesetzbuch noch mal präzisiert wird, damit es möglich ist, Abwendungsvereinbarungen mit Eigentümern zu schließen, um solche Ausübungen von Vorkaufrechten zu vermeiden, sodass man diese Ziele über Abwendungsvereinbarungen trotzdem erreichen kann. Diese Auffassung wird von vielen B-Ländern nicht gestützt. Gestern hat Brandenburg den Antrag in die Debatte eingebracht, auf diese Ziffer 5 zu verzichten, um auf diese Art und Weise eine gemeinsame Beschlussfassung des Bundesrates am Freitag zu ermöglichen. Offen gesagt: Wir sind nicht begeistert. – Die A-Länder sagen: Die Abwendungsvereinbarungen sind ein wichtiges Instrument. – Gleichwohl ist eine gemeinsame Beschlussfassung des Bundesrates natürlich in unser aller Interesse, weil es eine klare Position der Länder deutlich macht. Diese Gespräche laufen noch. Im Laufe des heutigen Nachmittags wird es dort weitere Erkenntnisse geben. Ich sage: Sollten wir eine Chance haben, eine Mehrheit im Bundesrat für alle fünf Ziffern der Entschließung einschließlich der Abwendungsvereinbarung zu erhalten, würden wir diesen Weg gehen. Sollte sich abzeichnen, dass wir diesen Weg gemeinsam mit den B-Ländern nicht gehen können, würden wir präferieren, dass die Entschließung des Bundesrates dann mit großer Mehrheit zustande kommt, wenigstens die Bundesregierung aufzufordern, das Vorkaufsrecht wieder in Kraft zu setzen. Die Verhandlungen sind noch im Gange. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]
