Katja Kipping
Das Kriterium, dass, wer einen Ausbildungs- und Arbeitsvertrag hat, einen Anspruch hat, auf Berlin verteilt zu werden, ist ein Kriterium, das für das Registrierverfahren beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gilt, und das war die Praxis. Wenn es Fälle gab, wo das bisher nicht der Fall war, müssten wir uns die anschauen, aber beim LAF war das so. Am Dienstag hat es der Senat in einer Senatsvorlage beschlossen. Da haben wir schon entsprechende Öffentlichkeitsarbeit gemacht und setzen die natürlich auch fort.
