Katja Kipping
Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete! Wir haben es schon seit einer Weile als Praxis und am Dienstag im Senat mit einer entsprechenden Vorlage festgehalten. Bei uns ist ganz klar: Wer einen Arbeits- oder einen Ausbildungsvertrag hat, der hat Anspruch darauf, direkt auf Berlin verteilt zu werden und würde auch, wenn er nicht zum LEA geht, sondern die Registrierung beim LAF, dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, vornimmt, auf Berlin verteilt werden und bekommt hier den Aufenthaltstitel. Darüber hinaus hat er die ganzen Unterstützungsstrukturen, die für alle Ukraine-Geflüchteten vorgesehen sind, bis Einnahmen durch Erwerbsarbeit vorliegen, also Anspruch auf Sozialleistungen, Krankenversicherung usw. Dann werden die Sozialämter dafür mit zuständig. Ein großes Thema ist die Anerkennung der Berufsabschlüsse. Dafür ist das LAGeSo zuständig. Das hat auf seinen Webseiten öffentlich gemacht, wo es Möglichkeiten gibt, dass man etwas pauschaler vorgeht, zum Beispiel bei Pflegekräften. Bei anderen Berufen sind wir bisher an bundesweite Verabredungen und Festlegungen gebunden. Ich habe aber das Problem schon in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz angesprochen.
