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Tom Schreiber

SPD 24.02.2022 Sitzungen 19/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über den Taser, diesmal als Gesetzesentwurf, als Antrag der CDU-Fraktion hier im Abgeordnetenhaus, und Herr Balzer hat schon in einer Tageszeitung in Berlin angekündigt, dass das der Auftakt für einen großen innpolitischen Aufschlag werden soll. [Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Ich kann nur sagen: Jeder so gut, wie er kann, und wir haben es heute und gerade eben gehört: Wir führen eine Debatte – Herr Woldeit hat ja schon gerade reingerufen –, die wir ausführlich in der letzten Wahlperiode geführt haben, [Karsten Woldeit (AfD): Und noch weiter führen müssen!] wo wir auch ausführlich beraten und ausführlich als Fraktionen Stellung bezogen haben. Das Thema ist nicht neu, und der eine oder andere empfindet es auch ein Stück weit als Endlosschleife, im wahrsten Sinne des Wortes, [Heiko Melzer (CDU): Sie können sie ja lösen!] und ich möchte auf eines verweisen – das geht in Richtung CDU –: Sie haben zwischen 2011 und 2016 den Berliner Innensenator gestellt, und zu der Genese der gesamten Thematik gehört eben auch, dass es Frank Henkel war, der am 30. August 2016 groß und vollmundig angekündigt hat, dass er mit Klaus Kandt am nächsten Tag – das war dann Mittwoch – dafür werben wird, den Taser in Berlin einzuführen und dass alle Streifenbeamte damit ausgestattet werden sollen. [Heiko Melzer (CDU): Das ist an der SPD gescheitert! – Dr. Robbin Juhnke (CDU): Das gehört zur Geschichte dazu! – Weitere Zurufe von der CDU] Warum ist das Datum nicht unwichtig? – Das geschah alles im Rahmen des Wahlkampfes, da war die heiße Wahlkampfphase. Kollege Lux hat sich damals auch dazu geäußert, andere auch, Udo Wolf von der Linken und so weiter und so fort. Ich habe das damals auch getan und gesagt: Das ist irgendwie unseriös und sein letztes Gefecht als Innensenator. – Damit lag ich ja nicht ganz so falsch. Aber der Punkt ist einfach der: Der Ausgangspunkt, den Sie damals gelegt haben, war in der Tat nicht ganz sauber und nicht ganz korrekt. Ich glaube, wir sind uns in der Sache hier im Haus einig, gerade für die Berliner Polizei, gerade für die Vollzugskräfte bzw. auch für die Angestellten, dass wir als Landesparlament, als Abgeordnetenhaus, aber auch als Kollegen und Kolleginnen im Innenausschuss Sorge dafür zu tragen haben, dass die Beamten und Beamtinnen, die Angestellten den besten Eigenschutz bekommen und eine gute Schutzausstattung erhalten. Das ist das A und O nicht nur in dieser Stadt, sondern auch darüber hinaus. Das ist, glaube ich, ein wesentlicher Konsens. Sie sind gerade darauf eingegangen, wann und wo der mittlerweile eingesetzt wurde und wo es Erfahrungswerte gibt – im Abschnitt 53, im Abschnitt 57, bei den Brennpunkt- und Präsenzeinheiten. In der Aus- und Fortbildung spielt er eine Rolle. Wir haben insgesamt über 58 Polizeibeamte, die mittlerweile damit Erfahrungen sammeln konnten, sogar mit dem Taser 7, wie auch immer die Modelle aussehen. Das heißt, da läuft etwas. Und er kann natürlich bei Bedrohungslagen, die es tagtäglich in der Tat auch geben kann, gerade zum Nachteil für Polizeibeamte, aber letzten Endes auch zum Schutz der Dritten, der Betroffenen, die sich beispielsweise in suizidaler Absicht das Leben nehmen wollen, einen Sinn machen. Es können und werden sicherlich weniger Leute bezweifeln, dass dieser Taser eine hohe präventive Wirkung hat und auch eine Möglichkeit der Deeskalation darstellt. In der Debatte wird natürlich auch immer wieder aufgeführt – und das ist auch richtig –, dass es auch in der Bundesrepublik bei Tasereinsätzen tödliche Verläufe gab. Auch da gibt es Erkenntnisse, wonach es bei den betroffenen Personen, die das Leben verloren haben, in Teilen eher auf Vorerkrankungen zurückzuführen war, also der Auslöser nicht der Taser war. Ich will damit sagen: Das Fazit, das man ziehen kann, könnte positiv sein. Und jetzt kommt das große Aber: Wir haben – und Sie haben es gerade gesagt, Herr Balzer – in der Tat ein gutes Dutzend an Einsätzen des Tasers, also an Erfahrungswerten. Das ist natürlich eher wenig, um zu sagen: Wir wollen das flächendeckend ausdehnen. – Wir wissen auch – und das spielt auch eine Rolle, spielte in der Vergangenheit, im Innenausschuss der letzten Wahlperiode eine Rolle –, dass es auch um die Fragestellung der Rechtssicherheit geht. Das heißt, die Polizisten und Polizistinnen müssen ja wissen, wann sie ihn einsetzen können und dieses Instrument nutzen können und dass sie dabei rechtlich abgesichert sind. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Von daher bin ich sehr erfreut, dass wir nicht nur durch diesen Gesetzesantrag, sondern insgesamt uns dieses Thema im Innenausschuss noch mal anschauen werden. Wir werden es noch genauer betrachten können, vielleicht auch durch Menschen, die tagtäglich praktische Erfahrungen damit haben und sammeln konnten, und werden dann das, was Sie hier vorgelegt haben, miteinander beraten. Die eine oder andere Erkenntnis wird sicherlich auch noch mal in der Diskussion eine Rolle spielen. Von daher freue ich mich auf die Offenheit und auch auf die Erkenntnisse, die wir aus der Praxis sammeln können, und auf eine gute Beratung im Innenausschuss. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Dr. Robbin Juhnke (CDU): Wir sind gespannt!]

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