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Frank Balzer

CDU 24.02.2022 Sitzungen 19/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Möglichkeit, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um etwas mehr Sicherheit für die Berlinerinnen und Berliner und für unsere Polizistinnen und Polizisten zu erreichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine sichere Rechtsgrundlage für den Einsatz von sogenannten Tasern erreicht werden. Die Berliner Polizei nutzt den Taser bereits seit 2001, zunächst nur das Spezialeinsatzkommando. Da die Erfahrungen gut waren, wurde ab 2017 der Probebetrieb erweitert, den Taser auch im allgemeinen Polizeidienst einzusetzen. Dazu wurden zunächst 20 Geräte ausgewählten Polizistinnen und Polizisten in Kreuzberg und Mitte zur Verfügung gestellt. Der Probelauf wurde im Mai 2020 ausgeweitet und bis Ende 2021 verlängert. Der Einsatz erfolgt zurzeit als Probebetrieb auf einer rechtlichen Grundlage, die ausdrücklich als vorübergehend und provisorisch gekennzeichnet ist. Mittlerweile kann sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an Grundrechtseingriffe zu stellen sind, nicht mehr genügen. Ohne gesetzliche Regelung, wie sie hier vorgeschlagen wird, besteht für Polizeibeamtinnen und -beamte, die den Taser verwenden, ein erhebliches Risiko, rechtswidrig und eventuell sogar strafbar zu handeln. Unter diesen Voraussetzungen wird der Taser faktisch nicht mehr zum Einsatz kommen. Wir sehen in dem Taser eine Möglichkeit, eine Lücke zwischen Pfefferspray und Schlagstock auf der einen Seite und dem Einsatz der Schusswaffe auf der anderen Seite zu schließen. Erfreulicherweise sehen das die Gewerkschaften der Polizei ebenso wie wir. Was sind die Beispiele, wo ein Taser eingesetzt werden soll und im Zweifelsfall auch muss? – Sehr häufig, fast täglich in Berlin, kommt es zu Auseinandersetzungen mit körperlich und technisch überlegenen Gewalttätern, schwergewichtigen Gewalttätern, Kampfsportlern, psychisch kranken Gewalttätern, Gewalttätern, die unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss stehen. Wie sollen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei dagegen vorgehen? Bei diesem Personenkreis ist in der Regel der Schlagstock und auch das Pfefferspray kein wirksames Mittel, um die Gewalttäter auf Distanz zu halten. Was ist jetzt in den meisten Fällen die Alternative? – Ein möglicher Einsatz der Schusswaffe. Bei der Schusswaffe bestehen Gefahr für Leib und Leben auch gegenüber denjenigen, die als Angreifer fungieren, aber es besteht die Gefahr von Querschlägern, sodass der Taser hier das mildeste Mittel wäre, um es einzusetzen. Natürlich ist der Taser gefährlich; das muss er auch sein, um die Form der Gewalttäter zu stoppen, die ich gerade beschrieben habe. Aber der Einsatz der Schusswaffe ist mit Sicherheit deutlich gefährlicher. Frau Senatorin Spranger ist heute krankheitsbedingt nicht da. Ihr Staatssekretär, so war zu lesen, hat sich dahin gehend geäußert, er sei noch nicht überzeugt. – Das ist eigentlich schade. Zwar hat er zugegeben, dass bei Selbstmorden diese verhindert werden konnten, aber im Kriminalitätsbereich gab es noch zu wenige Ergebnisse und Erkenntnisse. Zumindest hat man also Selbstmorde verhindert, und wenn zu wenige Taser eingesetzt werden, kann man natürlich auch nicht derart viele Einsätze auswerten. Wir haben nur 20 Taser, und es gab von Mitte 2019 bis Mitte 2021 zehn Einsätze: drei Auslösungen, die den Angreifer außer Kraft gesetzt haben, und es gab bei sieben Androhungen schon die Situation, dass diejenigen sich ergeben haben. Wenn also zu wenige Erfahrungen vorhanden sind, dann bietet es sich doch an, sich einfach ein bisschen bei den Bundesländern umzusehen. Da können wir durchaus in die Länder gehen: Alle Länder setzten den Taser ein, bei acht Ländern gibt es auch eine rechtliche Grundlage, zum Beispiel in Bayern. Aber jetzt weiß ich: Einige fangen an zu lachen, einige verdrehen die Augen. Wir können auch nach Brandenburg gehen, wir können nach Hamburg gehen, nach Bremen, nach Niedersachsen, nach Schleswig-Holstein, nach Rheinland-Pfalz. Überall da tragen SPD, Grüne, zum Teil auch unter Beteiligung der Linken Verantwortung; sie alle haben den Taser auch mit einer gesetzlichen Grundlage. Warum haben die Länder unter der Führung von SPD, Grünen und Linken den Taser? – Weil die Argumente einfach überzeugen. Ich hoffe, dass es bei Linken und Grünen nicht wieder die gewöhnlichen Ablehnungsreflexe gibt, wenn es um die Sicherheit der Menschen in der Stadt geht und wenn es um eine Verbesserung der Arbeit der Berliner Polizei geht. Die dringend erforderliche, klare, sichere Rechtsgrundlage wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen. Ich hoffe, wir können das Verfahren erfolgreich zu Ende bringen. – Danke schön! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

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