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Florian Dörstelmann

SPD 24.02.2022 Sitzungen 19/7

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Autobahnblockaden als Protestform gegen Klimawandel und Lebensmittelverschwendung begleiten uns jetzt schon eine ganze Weile. Ich will an dieser Stelle eines vorausschicken: Die damit verbundenen Fragen sind vielfältig, aber zwei Fragen stellen sich nicht. Die erste Frage, die sich nicht stellt, ist die nach der Wichtigkeit des Themas, das hier zum Gegenstand des Protests gemacht wird. Diese Wichtigkeit ist unbestritten, sie besteht; es ist wahrscheinlich das wichtigste Thema unserer Zeit. Das will ich an dieser Stelle voranstellen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Die zweite Frage, die sich nicht stellt, ist die nach einer Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Ich will eines vorausschicken: Die Staatsanwaltschaft Berlin halte ich für eine der besten Staatsanwaltschaften in der ganzen Republik. Ich glaube, dass sie gut aufgestellt ist und vieles sehr gut beurteilen kann. Dazu gehören die Fragen, auf die ich gleich kommen werde. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zum Beispiel für sich entschieden, dass sie die beschleunigten Verfahren nach § 417ff. StPO nicht anwenden wird. Dafür hat sie eine Einschätzungsprärogative. Das kann sie nach den Erfahrungen, die sie in der Vergangenheit gemacht hat, gut einschätzen, wahrscheinlich besser als wir. Deshalb würde ich es ihr überlassen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Dafür kann es auch verschiedene Gründe geben. Einer kann sein, dass bei Wiederholungstätern möglicherweise Freiheitsstrafen von über einem Jahr zu erwarten sind – aus der Erwartungshaltung der Staatsanwaltschaft. Das darf man hier nicht vergessen. Ich sage nur eines: zwölf Verfahren, die bereits abgegeben wurden, wie uns die Justizsenatorin gestern im Rechtsausschuss mitgeteilt hat, und 200 weitere Verfahren, die binnen kürzerer Zeit wahrscheinlich von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, werden nicht zu einer Schwerpunktabteilung führen, weil es nicht erforderlich ist. [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Schwerpunktabteilungen sind im Koalitionsvertrag für andere Sachen vorgesehen, zum Beispiel für Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz nach § 119 [Beifall von Werner Graf (GRÜNE) und Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] oder auch Schwerpunktzuweisungen an Staatsanwälte [Sebastian Czaja (FDP): Ich dachte, Sie vertrauen der Staatsanwaltschaft, und jetzt wollen Sie die anweisen!] zur besseren Beobachtung und Beurteilung kriminalitätsbelasteter Orte, Herr Kollege Czaja! Die eigentliche Diskussion, die wir hier führen müssen – wir müssen uns verschiedenen Fragen stellen, auch als Parlament –, [Zuruf von Sebastian Czaja (FDP)] betrifft die Frage Meinungs- und Demonstrationsfreiheit gegen den Schutz der demokratischen Rechtsordnung: Gibt es einen Widerspruch, bei dem eine dieser Seiten das Limit überschritten hat? – Ich sage an der Stelle eines ganz klar: Aus meiner Sicht sind das alles Straftaten, die da begangen wurden. Sie sind nicht gerechtfertigt. Das ist auch das Ergebnis einer Prüfung. Ich gehe davon aus, dass das auch die Staatsanwaltschaft so sehen wird. Und ich gehe auch davon aus, dass das die Gerichte so sehen werden. Natürlich ist die Demonstrationsfreiheit ein ganz hohes Gut; sie ist wichtig und schützenswert. Genauso schützenswert sind aber die Strafgesetze und deren Durchsetzung als Bestandteil unserer demokratischen Rechtsordnung. Bei dieser Abwägung müssen wir – immerhin machen wir diese Gesetze in Parlamenten – uns anschauen, was die Verfassungsgerichte bislang entschieden haben. Ausgangspunkt ist die Laepple-Entscheidung, die den meisten Juristinnen und Juristen hier bekannt ist. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht seither etwas liberaler in der Auslegung geworden ist, steht eines fest: Wenn Menschen gefährdet werden, wenn beispielsweise Rettungswege blockiert werden, wenn physische Barrieren aufgebaut werden, dann sind Straftaten verwirklicht; § 315b StGB ist verwirklicht. Auch die Nötigung ist verwirklicht. Menschen können sich nicht mehr frei bewegen. Wahrscheinlich ist auch die Freiheitsberaubung, § 239 StGB, verwirklicht. Das ist alles verwirklicht. Sie können auf der Autobahn nicht wenden, Sie können auch nicht ohne Weiteres aussteigen. Das geht nicht – das will ich an dieser Stelle klar sagen. Das Fazit ist: Der Zweck heiligt nicht die Mittel, auch wenn es ein ganz wichtiges, vielleicht das wichtigste Thema ist. [Beifall bei der SPD und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Das Zweite ist: Für den Senat hat Innensenatorin Iris Spranger vor zwei Wochen bereits gesagt und klargestellt, [Heiko Melzer (CDU): Können Sie das Linken und Grünen noch mal erklären?] dass niemand über dem Gesetz steht. [Zuruf von Stefan Förster (FDP)] Für die Bundesregierung hat der Bundeslandwirtschaftsminister, der auch für Ernährung zuständig ist, Cem Özdemir, klar gesagt, dass sich die Demokratie nicht erpressen lassen darf. – Dem ist heute nichts mehr hinzuzufügen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Heiko Melzer (CDU): Wie eine Eins steht Rot-Grün-Rot da! – Torsten Schneider (SPD): Das ist eine Rechtsfrage! – Zuruf von der CDU]

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