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Björn Matthias Jotzo

FDP 24.02.2022 Sitzungen 19/7

Frau Senatorin, Sie haben ja auch in der besagten Sitzung des Rechtsausschusses deutlich gemacht, dass Sie die Beweislage für zu kompliziert halten, um dort beschleunigte Verfahren im Sinne von § 417 StPO durchzuführen. Mich würde interessieren, inwieweit diese Verfahren denn wesentlich komplizierter sind als etwa die bei vermummten Gewalttäterinnen und Gewalttätern am 1. Mai?

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