Thorsten Weiß
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die „FAZ“ berichtete gestern, dass das Rechtsamt der Freien Universität die Option, nur eine Rüge zu erteilen, schon im Jahr vor dem Fall von Frau Giffey juristisch geprüft und als rechtswidrig kategorisch ausgeschlossen hatte. Bei Frau Giffey wurde eine Rüge dann plötzlich doch möglich. Liegen für den Senat angesichts dieses sprunghaften Wechsels der Rechtsauffassung der FU nunmehr hinreichende Anhaltspunkte für ein rechtlich zweifelhaftes Vorgehen der FU vor, die ein Einschreiten des Senats im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über die Universitäten notwendig machen?
