Frank Balzer
Nein, danke! – Das geht nicht, und das fordert klare Zeichen und Maßnahmen von unserer Stadt. Nicht angezeigte Straßenblockaden muss die Polizei unverzüglich beenden. Hier kommt es also nicht in Betracht, die Demonstranten zur Ausübung ihrer Demonstrations- und Meinungsfreiheit noch eine Weile gewähren zu lassen. Zweitens: Alle vorgekommenen Straftaten – gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Behinderung von Rettungskräften, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – sind zur Anzeige zu bringen. Drittens: Auch wenn die Demonstranten sich geheim über Telegram verabreden und die Organisation im Verborgenen geschieht, sind einige Rädelsführer doch inzwischen bereits bekannt. Das sind Gefährder, die angesprochen werden müssen, und zwar im besten Sinne: Hier in Berlin darf sehr wohl demonstriert werden, aber ausschließlich nach den Regeln des, ich wiederhole, besonders demonstrationsfreundlichen Versammlungsfreiheitsgesetzes. [Beifall bei der CDU] Viertens: Wenn Aktivisten mindestens 29-mal Straßen blockieren, dann wird es höchste Zeit für vorbeugende Maßnahmen gegen das 30., 31. oder 32. Mal. In Betracht zu ziehen ist somit die Meldeauflage nach § 29c Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz oder die Ingewahrsamnahme nach § 30 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Zu lesen war in den Medien auch, dass die Polizei Strafanzeigen gegen diejenigen erwägt, die die Blockierenden beschimpft haben oder sogar ihnen gegenüber handgreiflich geworden sind. Ja – auch das alles hätte nicht sein sollen. Natürlich kann man auch hier nichts sagen. Am Ende werden die unabhängigen Gerichte entscheiden, ob es strafbar oder vielleicht durch Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt war. Ich möchte aber nicht, dass hier die Rollen verkehrt werden. Wer unter dem Etikett einer politischen Demonstration rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger daran hindert, ihre Arbeitsplätze, eine Behörde, ein Krankenhaus zu erreichen, ist Täter, und wer rechtswidrig im Stau festgehalten wird, ist Opfer. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP und der AfD] 228 Verfahren wurden gegen diese – in Anführungszeichen – Demonstranten bisher eingeleitet, darunter 40 wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Stand von vorgestern. Wir unterstützen Polizei und Justiz dabei, diese Blockaden zu unterbinden und die Verantwortlichen zu verfolgen und zu bestrafen. Von den Fraktionen dieses Hauses sind bisher meistens klare Worte zu den Vorkommnissen gefunden worden. Grüne und Linke haben sich betont zurückgehalten. Das ist bemerkenswert und lässt die Frage zu, ob beide Parteien die Vorgehensweise dieser Aktivisten stillschweigend dulden. [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Diese Frage wird die Berlinerinnen und Berliner, die stundenlang im Stau gestanden haben, sicher sehr interessieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU]
