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Andreas Geisel

27.01.2022 Sitzungen 19/5

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Jotzo! Wir haben gerade die Debatte gehabt, wo Bundesrecht gilt. Bundesrecht gilt überall. Selbstverständlich hängen Baugenehmigungen nicht an Teilnahmen an Bündnissen. Aber das Land Berlin und auch die Bezirke müssen sehr wohl überlegen, wenn es beispielsweise um die Schaffung von Planungsrecht geht, mit welchem Ziel Planungsrecht geschaffen wird, mit welchem Ziel Bebauungspläne mit besonderer Priorität verfolgt werden oder eben weniger Priorität erhalten. Da sage ich Ihnen schon: Wenn es um bezahlbares Wohnen geht, wenn es darum geht, neue Wohnungen zu bauen, die den Berlinerinnen und Berlinern bezahlbaren Wohnraum schnell anbieten können, schnell zur Verfügung stellen können, dann hat das Land Berlin, dann haben die Bezirksämter, das ist das Ziel dieses Bündnisses, ein besonderes Interesse, an dieser Stelle schnell Planungsrecht zu schaffen. Wenn das Ziel ist, beispielsweise Luxuswohnungen zu schaffen – ich habe vor Augen die Wohngegend um die Friedrichswerdersche Kirche, wo es abends sehr dunkel ist, weil es sich bei diesen Wohnungen im Wesentlichen um Kapitalanlagen, Ferienwohnungen oder Ähnliches, handelt –, werden wir die Planungskapazitäten, die Berlin zur Verfügung hat, vielleicht etwas weniger prioritär einsetzen. Aber das Anrecht auf Erteilung von Baugenehmigungen und das Vorhaben, Baugenehmigungen schneller zu erteilen, als das bisher in verschiedenen Fällen der Fall war, gilt allgemein. Meine Aussage bezog sich auf die Schaffung von Planungsrecht.

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