Hendrikje Klein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was die Koalition mit diesem Gesetz möchte, ist einfach erklärt. Ende November 2021 gab es ein Tarifergebnis bei den Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder und den Gewerkschaften. Ein Teilergebnis ist die steuerfreie Coronasonderzahlung in Höhe von 1 300 Euro bis spätestens März 2022 für alle Tarifbeschäftigten und 650 Euro für Azubis, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten. Die Koalition möchte, dass zusätzlich zu unseren Tarifbeschäftigten auch die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter diese Sonderzahlung steuerfrei bekommen. Daher werden wir nun diese gesetzliche Grundlage schaffen, damit die bundesrechtlichen Regelungen zur Steuerfreiheit solcher Prämien genutzt werden können. Wir befinden uns, das ist uns allen bekannt und auch der Grund, in der vorläufigen Haushaltswirtschaft. Mit dem Gesetz entsteht nun die rechtliche Verpflichtung. Damit ist die Coronasonderzahlung auch während einer vorläufigen Haushaltswirtschaft zahlbar. Laut Senatsfinanzverwaltung bedeutet das in Zahlen: 95,8 Millionen Euro für Tarifbeschäftigte im Land Berlin, 1,1 Millionen Euro für Azubis und nun auch 69,8 Millionen Euro für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter. Insgesamt werden also bis zum März 2022 166 Millionen Euro als steuerfreie Coronasonderzahlung den Berliner Beschäftigten in der Verwaltung überwiesen. Das ist natürlich eine gute Sache. Deshalb prüft die Koalition auch, wie Beschäftigte von Zuwendungsempfangenden des Landes Berlin ebenfalls diese Coronaprämie erhalten können. Nun wieder zu den Beamtinnen und Beamten: Für die Koalition ist es eine Selbstverständlichkeit, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter zu übernehmen und hiermit die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Stefan Ziller (GRÜNE)] Das wird nicht nur die Coronaprämie betreffen, sondern auch das gesamte Tarifergebnis mit der linearen Entgelterhöhung ab Dezember 2022 um 2,8 Prozent. Es gab mal andere Zeiten in Berlin, und ich bin froh, dass wir in der letzten Wahlperiode viel geschafft haben. Zur Erinnerung: In den vergangenen Jahren haben wir bei der Übernahme der Tarifabschlüsse im Beamtenbereich jedes Mal 1 Prozent draufgeschlagen und den Termin der Umsetzung Schritt für Schritt bis in den Januar vorgezogen, um am Ende der Wahlperiode zumindest den Durchschnitt der anderen Länder zu erreichen. Das ist gelungen. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Berlin war 2016 Schlusslicht bei der Beamtenbesoldung und belegt im Jahr 2021 den sechsten Platz unter den Ländern. Der Rückstand zur Besoldung im Bund betrug 2016 mehr als 10 Prozent, und im Jahr 2021 waren es nur noch 2,5 Prozent. Berlin zahlt inzwischen besser als Brandenburg und das alles sogar noch vom Ranking her ohne die Einberechnung der Hauptstadtzulage. Die neue Koalition hat es sich zur Aufgabe gemacht, da nicht wieder zurückzufallen. Darüber bin ich sehr froh. Zum Abschluss möchte ich mich bei allen Beschäftigten in der Berliner Verwaltung bedanken. Die Verwaltung hat mit der Pandemie neuen Herausforderungen begegnen müssen. Viele Pandemiestäbe wurden eingerichtet. Die Gesundheitsämter arbeiten am Limit. Ämter mit Publikumsverkehr wie die Bürgerämter mussten Lösungen zur Bearbeitung der Anliegen finden. Alle mussten erst mal ihre Arbeit umstellen und anpassen, damit die Berlinerinnen und Berliner sich weiter auf die Verwaltung verlassen können. Natürlich hat die Pandemie auch private Auswirkungen. Bitte fühlen Sie sich alle von meinem Dank angesprochen. [Beifall bei der LINKEN] Nun gehe ich davon aus, dass wir das Gesetz nächste Woche im Hauptausschuss behandeln können und in der nächsten Plenarsitzung beschließen werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
