Thorsten Weiß
Keine Zwischenfragen, bitte! [Lachen bei der Linken] Eine verpasste Jugend kann man nicht nachholen, sie ist versäumt. Eine verwundete Kinderseele kann man nicht heilen, indem man der Wunde ein Bündel Geldscheine auflegt. – Ja, ich bin konsequent, auch Kollegen meiner Fraktion kriegen bei mir keine Zwischenfragen! – Auch mit einem Millionenprogramm können Sie sich, wie Sie hier alle sitzen und diese Politik seit Jahren verantworten, nicht davon freikaufen, dass Sie sich an unseren Kindern versündigt haben. [Zuruf von den GRÜNEN: Ja, ja, ja!] Und diese Schuld wiegt immer schwerer, weil es auch weiterhin kein Umsteuern gibt. Es ist beschämend, dass es angesichts der düsteren Faktenlage zum Leid und zur Entbehrung unserer Kinder immer noch Debatten über Schulschließungen und Einschränkungen für Kinder und Jugendliche gibt. [Beifall bei der AfD] Als Regierende Bürgermeisterin haben wir eine Familienministerin außer Dienst, die unter Corona von Kinderschutz nichts wissen wollte. Das von der CDU in ihrem Antrag genannte Förderprogramm „Stark trotz Corona“ müsste eigentlich „Stark trotz Coronamaßnahmen“ heißen, denn es ist nicht primär das Virus, sondern es sind vor allem die einschränkenden Maßnahmen, unter denen unsere Kinder zu leiden haben. [Vereinzelter Beifall bei der AfD – Zuruf: Welches Virus?] Das rein praktische Problem mit dem Programm ist ein ähnliches wie mit dem Digitalpakt: Es werden Bundesmittel bereitgestellt, aber die Verfahren, die Mittel abzurufen, sind viel zu bürokratisch. Viele Schulen arbeiten ja bereits in der Schulsozialarbeit oder im Ganztag mit freien Trägern zusammen. Auf diese Partnerschaften dürfen die Schulen aber nicht zurückgreifen, es muss alles über eine zentrale Vergabeplattform abgewickelt werden. Eine Verausgabung der Mittel ist nur über die Eureka-Datenbank möglich. Das ist nicht nur für die Schulen kompliziert, es schreckt auch freie Träger ab. Der bürokratische Aufwand steht für die Träger in keinem Verhältnis, und da die Mittel dann auch noch bis zum Ende der Programmlaufzeit – das wäre in diesem Fall der Dezember dieses Jahres – verwendet werden müssen, drohen sie dann auch noch zu verfallen. Der Senat argumentiert, durch den Einsatz eines Dienstleisters für die Administrierung des Schulbudgets sollen die Schulen von einem aufwändigen Ausschreibungsverfahren entlastet werden. Die Bildungsverwaltung verweist auf Vergaberichtlinien, die dieses Vorgehen angeblich unumgänglich machen, nur wissen wir ja aus der Vergangenheit, dass die Richtigkeit der Rechtsauffassung der Bildungsverwaltung zumindest zuweilen zweifelhaft ist. Meine Fraktion fordert daher, einen rechtskonformen Weg für eine deutliche, einfache Vergabe aufzutun. Dem Antrag stehen wir aufgeschlossen gegenüber und erwarten seine Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
