Stephan Schwarz
Es geht nicht um Verluste, sondern um ein Umsatzminus. Die 30-Prozent-Grenze betrifft Umsatzrückgänge. Sie fragen, wie sich der Senat das vorstellt. Es ist ein Bundesprogramm, das in Berlin nur bearbeitet und bewilligt wird. Die Regeln sind Bundesregeln. Insofern kann ich, weil es sich um ein Bundesprogramm handelt, die Motivation dahinter nicht erklären. Erläuternd dazu: Es gibt dahinter eine Staffelung. Je stärker die Unternehmen vom Umsatzeinbruch betroffen sind, umso mehr Hilfe gibt es. Das ist eine Staffelung, das ist eine Tabelle. Wenn Sie wollen, können wir Ihnen das auch gern schriftlich zur Verfügung stellen.
