Dr. Petra Vandrey
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun zu guter Letzt – ohne Maske ist es besser – noch eine Replik auf den Antrag, den die AfD heute unbedingt behandelt wissen wollte. Der Antrag ist ja eigentlich eine Art Wiedergänger. [Zuruf von Gunnar Lindemann (AfD)] Einen fast wortgleichen Antrag hat die AfD schon in der letzten Wahlperiode einzubringen versucht, ebenfalls erfolglos. Nun ein neuer Versuch, dem heute auch kein Erfolg beschieden sein kann. [Marc Vallendar (AfD): Schade!] Ich möchte indes festhalten: Die Trennung von Amt und Mandat ist an sich ein wertvoller Grundsatz. Dahinter steckt ja der gute Gedanke der Gewaltenteilung. Es soll inkompatibel sein, gleichzeitig ein Amt in der Exekutive und ein Mandat in der Legislative zu haben. Regierung und Parlament sind getrennt. Beide Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren. Es sollte auch vermieden werden, dass eine einzelne Person zu viele Ämter auf sich vereint. Ich selbst halte die Trennung von Amt und Mandat grundsätzlich für wünschenswert. [Marc Vallendar (AfD): Tja!] Allerdings – und jetzt kommt das Aber – : In der staatsrechtlichen Literatur und der Verfassungsrechtsprechung gibt es keinerlei Stütze dafür, dass die Trennung von Amt und Mandat zwingend ist. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Die klassische Gewaltenteilung stammt aus der konstitutionellen Monarchie Englands. Ganz entscheidend ist der Grundsatz auch in der präsidialen Demokratie der USA, die ja durch eine ausgeprägte Gewaltenteilung – Checks and Balances – gekennzeichnet, aber auch ganz anders als unser System aufgebaut ist. Bei uns in der parlamentarischen Demokratie wird die Exekutivspitze vom Parlament berufen und geht nicht selten aus diesem hervor. Die Regierung wird daher in einer Parteiendemokratie von einer Mehrheit des Parlaments getragen. Daher haben wir bei uns genau genommen eine Gewaltenverschränkung. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Verfassungsrechtlich und von der Systematik her ist die Trennung von Amt und Mandat also bei uns kein juristisches Muss. Das Grundgesetz steht der Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Regierungsamt juristisch nicht entgegen. Nun noch zur Kontrollfunktion: Natürlich soll das Parlament den Senat kontrollieren – und das tun wir hier auch –, aber, hier lohnt sich ein Blick auf die Zahlen, stellen Sie sich vor: Selbst wenn alle unsere Senatoren gleichzeitig Abgeordnete wären, hätten wir doch deutlich mehr Abgeordnete ohne Senatorenposten, sodass angesichts dieser Mengenverhältnisse in unserer parlamentarischen Demokratie ein Kontrollproblem nicht wirklich entsteht. Im Berliner Parlament ist es schließlich Usus, dass die Verbindung von Amt und Mandat zugelassen wird, ohne dass es meines Wissens in der Praxis je ein Problem damit gab. Auch deutschlandweit ist die Verbindung parlamentarische Praxis. Es gibt nur zwei Bundesländer, die es anders machen. Letztlich, und das ist das Wichtigste, ist es die Entscheidung jedes und jeder einzelnen Abgeordneten, wie er oder sie verfährt, wenn er oder sie einen Senatorenposten einnimmt. Eine persönliche Entscheidung, die jede einzelne Person in diesem Falle treffen muss und auch treffen darf. Irgendein Regelungsbedürfnis, den Trennungsgrundsatz nun in die Berliner Verfassung aufzunehmen, ist rechtlich nicht erkennbar. Der Antrag der AfD ist also schon abzulehnen, weil er überflüssig ist. Dazu kommen handwerkliche Mängel. Warum es beispielsweise eines Ausführungsgesetzes für die von der AfD gewünschte Verfassungsänderung bedürfen sollte, erschließt sich jedenfalls mir nicht. Noch eine Anmerkung zum Schluss: Es ist schon verwunderlich, dass die AfD gerade in ihrem Antrag mit der Verschwendung von Steuermitteln zu argumentieren sucht. Zahlreiche AfD-Abgeordnete haben nicht einmal ein Problem damit, gleichzeitig zwei Parlamenten anzugehören, zum Beispiel Landtag und Bundestag, und sich hierfür doppelt bezahlen zu lassen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Bevor sich also die AfD mit der Trennung von Amt und Mandat befasst, wäre es schön, wenn die AfD erst einmal Mandat und Mandat auseinanderhalten könnte. Im Fazit haben wir es hier mit einem AfD-Theaterantrag zu tun, der rechtlich nicht haltbar ist. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
