Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen. – Zitat von Montesquieu aus seinem Werk „Vom Geist der Gesetze“, 1748. [Beifall bei der AfD] Darin analysierte er die damalige englische Verfassung und knüpfte an den englischen Philosophen John Locke an, der die Trennung von gesetzgebender und Regierungsgewalt postulierte. Montesquieu ging weiter: Er trennte die Bereiche Gesetzgebung, Regierungsgewalt und Rechtsprechung. Die Institutionen dieser Checks and Balances stellen sicher, dass es nicht zu einem Machtmissbrauch Einzelner kommen kann. Die Herrschenden müssen dementsprechend überhaupt nicht tugendhaft sein, damit es nicht zu einem Machmissbrauch kommt. Die natürlichen Fehler und Laster der Menschen werden also durch die Gewaltenteilung geheilt und ausgeglichen. Dieser Grundsatz der Gewaltenteilung inspirierte sämtliche Verfassungsgeber aller demokratischen Staaten in der Welt und ist heutzutage auch in Deutschland im Grundgesetz in Artikel 20 Abs. 2 festgehalten: [Beifall bei der AfD] Die Staatsgewalt wird vom Volke … durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Trotzdem herrscht in Deutschland die sogenannte Gewaltenverschränkung. Sie durchbricht die klassische Lehre der strikten Gewaltenteilung. Diejenigen, die trotzdem immer noch vom klassischen Konzept ausgehen und die ursprünglich intendierte Aufgabenverteilung zwischen Legislative und Exekutive fordern – so unter anderem auch Bundespräsident Johannes Rau und seine drei Amtsvorgänger Roman Herzog, Richard von Weizsäcker und Walter Scheel in ihrem „Präsidentenappell“ vom September 1999 – können sich allerdings auf eine ernst zu nehmende Autorität berufen, nämlich jene Gewaltenteilungsnorm des Grundgesetzes. Bereits vor fünf Jahren versuchte meine Fraktion in diesem Hohen Haus, auf diesen Missstand in der Berliner Verfassung aufmerksam zu machen und eine entsprechende Reform der Berliner Verfassung auf den Weg zu bringen. Genau wie damals ist dies zu Beginn der neuen Legislatur ein höchst aktuelles Thema, denn der neu gebildete Senat um Rot-Grün-Rot hat in dieser Frage keine einheitliche Position vorzuweisen. Während die Linke die Trennung von Amt und Mandat bei der Frage der Besetzung von Senatorenämtern in der Praxis bereits umsetzt, scheint den Grünen und der SPD die Frage nach einer strikten Gewaltenteilung eher lästig, ja, die Grünen verstoßen sogar gegen ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse und gegen ihr eigenes Programm. [Beifall bei der AfD – Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Die Grünen stellen mit Frau Kollegin Jarasch und Herrn Kollegen Wesener zwei Abgeordnete für Senatorenämter auf, die SPD schickt Frau Kollegin Giffey als Regierende Bürgermeisterin sowie Frau Kollegin Spranger und Herrn Kollegen Geisel als Senatoren ins Amt. Jeder Beamte muss beim Eintritt in ein deutsches Parlament dem Prinzip der Gewaltenteilung folgend sein Beamtenverhältnis ruhen lassen. Jedoch ausgerechnet bei den Spitzen der Exekutive ist dieses Prinzip ausgesetzt. Wir sagen hier klar und deutlich: Wer Parlamentarier ist, soll in Zukunft nicht mehr Teil der Exekutive sein dürfen und umgekehrt! [Beifall bei der AfD] Jeder Abgeordnete, der auf die Regierungsbank wechselt und sein Mandat behält, schwächt das Parlament. Die Trennung von Amt und Mandat gewährleistet die Abgrenzung der Verantwortungsträger in den verschiedenen Institutionen. Regierungsmitglieder, die für Vorlagen und Gesetzentwürfe verantwortlich zeichnen, sollen nicht zugleich auch über ihre eigenen Vorlagen bestimmen können. Hinzu kommt die ungerechtfertigte Bereicherung derer, die zeitgleich Senatoren und Abgeordnete sind. Neben der Besoldung nach B 11 treten nämlich noch 50 von 100 der Abgeordnetenhausentschädigung monatlich hinzu. Kein Senator hat in der Vergangenheit in diesem Hause jemals wirklich als Abgeordneter gearbeitet. Es wäre auch vollkommen absurd: Warum soll ein Senator als Abgeordneter parlamentarische Anfragen an sich selbst stellen, um diese dann in seiner Funktion als Senator zu beantworten? [Beifall bei der AfD] Deswegen findet man übrigens auch, wenn man bei PARDOK mal die letzte Legislaturperiode durchforstet, keine einzige parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Geisel. Auch an den Ausschüssen nehmen die Abgeordneten nicht teil, oder jedenfalls nur als Senatoren. Schon diese Beispiele zeigen deutlich, warum es gewählten Abgeordneten durchaus zuzumuten ist, sich zu entscheiden, ob sie Teil der Exekutive oder Teil der Legislative sein möchten. [Beifall bei der AfD] Wenn in diesem Hohen Hause immer davon gepredigt wird, das Parlament sei das oberste Kontrollorgan aus frei gewählten und nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten gegenüber der Regierung und nicht nur ein Erfüllungsgehilfe der Regierungsmehrheit, dann sollten Sie diesen Grundsatz auch in letzter Konsequenz leben. Wie aber festzustellen ist, ist der freiwillige Verzicht eher die Ausnahme als die Regel. Daher sollte dieses Parlament den Mut fassen und in dieser Frage wesentlich weitergehen als es der bisherige Verfassungsrahmen vorsieht. Wir sollten daher eine verbindliche Regelung, die die Trennung von Amt und Mandat in der Berliner Verfassung aufnimmt, festschreiben. [Beifall bei der AfD] Wir wären als Stadtstaat auch nicht allein, denn bereits die Verfassungen der Länder Bremen und Hamburg sehen genau eine solche identische Regelung vor. Dort wird die strikte Gewaltenteilung bereits seit Jahren praktiziert. [Frank-Christian Hansel (AfD): Hört, hört!] Folgen wir ihrem Beispiel! Ich hörte, dass die mir nachfolgenden Redebeiträge sich nur auf den von Frau Dr. Vandrey von der Grünen-Fraktion erstrecken werden. Da bin ich ein wenig verblüfft, vor allen Dingen, dass die CDU und die FDP die Grünen für sich reden lassen, aber wir werden es ja sehen. [Zurufe von Silke Gebel (GRÜNE) und Steffen Zillich (LINKE)] Ansonsten bleibt mir noch als Abschluss, allen ein schönes, gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest mit Ihren Freunden und Ihrer Familie zu wünschen! Kommen Sie gut in das neue Jahr! – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
