Christian Zander
Wir bleiben hinter den Möglichkeiten, die wir noch bis vor Kurzem hatten, zurück. Über die Beweggründe kann man spekulieren, aber die Furcht vor dem Bundesverfassungsgericht hätte es nicht sein dürfen, denn es hat festgestellt, dass das Vorgehen der großen Koalition und des Kabinetts Merkel eindeutig zulässig die Regeln aufgestellt hat, denn, ich zitiere das Bundesverfassungsgericht: Die Beurteilung des Gesetzgebers, es habe … eine Gefahrenlage für Leben und Gesundheit sowie die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems bestanden, beruhte auf tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen. [Zuruf von der AfD] Denn er hat sich unter anderem in Sachverständigenanhörungen … mit den fachwissenschaftlichen Grundlagen befasst. [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Deshalb muss an dieser Stelle die Kritik an der Abschaffung der Bundesnotbremse erlaubt sein und muss auch wieder erneuert werden. [Beifall bei der CDU] Denn mit Blick auf die anderen Länder, und wenn wir darauf hören, was die Expertinnen und Experten sagen, von denen hier auch gerade die Rede ist, steht zu befürchten, dass Deutschland eine ähnliche Situation durchlaufen wird und Maßnahmen notwendig werden, die von der jetzigen Infektionsschutzregelung nicht gedeckt sind. Die im April festgestellte Gefahrenlage besteht unter etwas anderen Vorzeichen auch heute leider noch. Zwar haben wir deutlich mehr Geimpfte, aber noch immer Millionen von Menschen ohne jeglichen Impfschutz, ungefähr 10 Millionen. Wir haben mit Omikron eine Variante, die nach einigen Studien noch einmal um ein Vielfaches infektiöser ist – einige sagen bis zu 70-fach im Vergleich zu Delta – und daher Geimpfte erst dann wieder besser geschützt sind, wenn sie sich boostern lassen, aber auch nicht so gut, wie gegen die Deltavariante. Wir haben also eine Situation, in der sich die Lage in sehr vielen Krankenhäusern wieder dramatisch zugespitzt hat und das Personal händeringend gebraucht wird. Darin zeigt sich auch die Überlastung des Gesundheitssystems, unter anderem auch darin, dass medizinisch indizierte Operationen zum Teil erneut nicht mehr durchgeführt werden können, da das Personal von diesen Stationen in die Intensivbereiche abgezogen worden ist. Auch andere Auswirkungen gibt es auf Krankenpflegekräfte, nämlich: Diejenigen, die sich fortbilden lassen wollen, dürfen diesen Kurs nicht fortsetzen, sondern werden abgezogen, weil sie in den Krankenhäusern gebraucht werden. Nicht nur mit Corona infizierte Menschen sind Gesundheitsgefahren ausgesetzt, sondern auch die Beschäftigten, die unter enormer Belastung und unter Ableisten erheblicher Überstunden auf den Stationen arbeiten, aber auch diejenigen, die nicht mehr adäquat in anderen Gesundheitsbereichen versorgt werden können und deren OPs verschoben werden. Daher haben wir aus meiner Sicht keine andere Wahl, als mit diesem Beschluss die Grundlage zu schaffen, notwendige Maßnahmen treffen zu können, um Schlimmeres zu verhindern. Nicht zustimmen werden wir aber dem Dringlichkeitsantrag von Rot-Grün-Rot. Ehrlich gesagt, erkenne ich gar nicht Notwendigkeit, da auch der Kollege Düsterhöft gesagt hat, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass staatliche Institutionen nach Recht und Gesetz handeln und auch die Verhältnismäßigkeit wahren. Wir wissen daher nicht, welche Zielrichtung der Antrag noch hat, wenn es sich sowieso um Selbstverständlichkeiten handelt. Daher werden wir uns hierbei enthalten. Den Änderungsantrag der FDP werden wir ablehnen. Im Umkehrschluss kann man natürlich auch sagen, am 13. Januar kann das Parlament auch beschließen, dass die epidemische Notlage nicht mehr besteht. Solange sollten wir sie aber gelten lassen. Dann können wir uns in der Sitzung Ende Januar erneut damit befassen, ob die Lage fortbesteht. Es geht hier nicht um die Verordnung, die immer vier Wochen lang Gültigkeit hat, sondern um etwas anderes. Noch ein bisschen Kritik muss ich immer an der etwas euphorischen Ausrufung des Freedom Days für den 19. März 2022 üben. Dass Lockerungen im Herbst in einer Phase erfolgten, in der die vierte Welle schon im Entstehen begriffen war, sowie das Auslaufen der Bundesnotbremse, ist alles in meinen Augen kein glückliches Agieren, zumal es unter solchen Vorzeichen ungleich schwieriger ist, den Menschen klarzumachen, wie ernst die Lage ist, wenn noch vor wenigen Wochen das Bild vermittelt worden ist, das Ende von Corona sei schon nahe. Wie Frau Senatorin Gote vorhin sagte: Das frustriert. Wenn man jemandem etwas schenkt oder fast in Aussicht stellt und dann wieder wegnimmt, ist das immer ein Negativerlebnis. Ebenso unglücklich finde ich es daher, dass unser Antrag zur Amtshilfe durch die Bundeswehr abgelehnt worden ist, anstatt sich ganz klar dazu zu bekennen. Wir brauchen sehr viel Unterstützung auch und gerade der Bundeswehr, mit der wir gute Erfahrungen gemacht haben. Vor allem brauchen wir Unterstützung, wenn ich daran denke, wie gut, oder soll ich eher sagen, wie schlecht die Kontaktnachverfolgung läuft, insbesondere wenn ich Rückmeldungen aus den Schulen höre. Aus meiner Sicht ist eine gute Kontaktnachverfolgung einer der wichtigen Schlüssel bei der Pandemiebekämpfung. Daher ist die Ablehnung unseres Antrags hier ein völlig falsches Signal. Wir als Land Berlin müssen selbst alle uns möglichen Anstrengungen unternehmen, wenn wir auf der anderen Seite von den Berlinerinnen und Berlinern Entbehrungen und Einschränkungen einfordern. Je mehr wir uns anstrengen, desto weniger müssen sich die Menschen einschränken. Damit komme ich nun zu der Konsequenz des heutigen Beschlusses über das Bestehen einer epidemischen Notlage. Denn es wird wahrscheinlich bedeuten, dass sich Einschränkungen wiederholen oder noch einmal weiter verschärfen, gerade für diejenigen Branchen, die schon von den vorherigen Lockdowns und auch vor den Covid-Schutzverordnungen am härtesten betroffen waren, beispielsweise der Veranstaltungsbereich, Kulturschaffende, Gastronomie und Hotellerie. Hier brauchen wir – Vorausschauen war vorhin das Wort – Hilfsprogramme oder Vorbereitung von Hilfsprogrammen, die die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre aufnehmen, daraufhin angepasst und an den tatsächlichen Unterstützungsbedarfen ausgerichtet und optimiert werden müssen. Das betrifft einerseits die Art der Förderung und den Umfang, aber auch die Formalitäten zur Antragstellung und Abwicklung der Förderung. Sicher gilt das auch für die Bundesebene, aber natürlich auch für die Hilfsprogramme des Landes Berlin, die spezifisch auf unsere Berliner Situation abstellen sollen. Diese sollten jetzt vorbereitet werden und nicht erst dann, wenn ein Lockdown da ist. Ich nehme die Worte von den Leitlinien der neuen Senatorin Gote auf und hege den Wunsch, dass diesen Worten auch Taten folgen, denn Kommunikation und Erklären des eigenen Handelns sind besonders wichtig, waren aber den letzten Jahren nicht gerade die Stärke der Gesundheitsverwaltung. Ich wünsche mir daher, dass sie besser und transparenter mit dem Parlament kommunizieren und, speziell auf Corona bezogen, mit denjenigen, die auf den Stationen, in den Impfzentren, in den Arztpraxen, in den Schulen, in den Kitas, in den Pflegeeinrichtungen und so weiter direkt mit dem Thema Corona und dessen Leid konfrontiert sind. Ich denke und hoffe auch, dass Sie das können und beherzigen werden. Zum Schluss appelliere ich noch einmal an unsere Selbstdisziplin und daran, Vorsicht walten zu lassen. Das ist leider wieder das Gebot der Stunde. Im Übrigen waren das, Disziplin und Vorsicht, auch Hauptgründe, weshalb wir aus der ersten Welle der Coronakrise einigermaßen glimpflich herausgekommen sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU]
