Christian Zander
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass das Abgeordnetenhaus sich heute mit der Feststellung der epidemischen Notlage befasst, hat im Wesentlichen zwei Gründe. Der eine Grund – und ich denke, das ist der weitgehend unumstrittene und in den Vorreden erwähnte – ist, dass es eine dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt und dass es daher absolut notwendig ist, sich jetzt rechtzeitig die Möglichkeit zu öffnen, entschieden und entschlossen handeln zu können, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und in einem nächsten Schritt auch wieder zurückdrängen zu können. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Omikronvariante in einigen anderen europäischen Ländern schon sehr viel stärker Fuß gefasst hat als in Deutschland und wir an diesen Beispielen sehen können – und nicht nur erahnen oder mutmaßen –, welche Entwicklungen Deutschland in den nächsten Wochen nehmen könnte. So gibt es in den Niederlanden wieder einen harten Lockdown, und auch Dänemark, das erst im September nahezu alle Coronabeschränkungen gelockert hatte, muss hart umsteuern, und Großbritannien ist Virusvariantengebiet. Der andere Grund ist einer, den wir uns eigentlich hätten ersparen können, nämlich der, dass die neue Ampelbundesregierung sich leider dagegen entschieden hat, die sogenannte Bundesnotbremse zu verlängern, die sich auch meiner Sicht tatsächlich bewährt hat und vor allem für klare und auch einheitliche Regelungen in ganz Deutschland gesorgt hat. Was wir nun stattdessen haben, auch erst nach einigem Zögern und mehreren Nachbesserungsversuchen, ist die Länderöffnungsklausel. Diese ist – und das möchte ich betonen – kein gleichwertiger Ersatz für die Bundesnotbremse, da die Pandemiebekämpfung mit ihr sehr viel effektiver möglich gewesen wäre als mit der neuen Regelung. Warum ist das so? – Eine einheitliche Handhabung über alle Bundesländer hinweg ist nicht gewährleistet, da es den Bundesländern freigestellt ist, ob und wann sie von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen. Runden wie heute, der Corona-Krisengipfel zwischen Bundesregierung und den Länderchefinnen und -chefs, wie sie auch gleich wieder stattfinden, wo Frau Giffey hingegangen ist, sind daher weiterhin erforderlich, um möglichst einheitliche Regelungen in Deutschland auf den Weg zu bringen. Sie ist auch deshalb nicht gleichwertig, weil die Bundesregierung gerade einige Maßnahmen explizit ausgeschlossen hat, die also von den Ländern nicht geregelt werden können, die aber vorher Bestandteil der Bundesnotbremse waren, Stichwort unter anderem auch: Ausgangsbeschränkungen, Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen.
