Katrin Schmidberger
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorneweg eins: Ich war gerade sehr verwundert, dass heute Herr Stettner zu Wohnungspolitik redet, und frage mich seitdem die ganze Zeit: Redet er als freier Abgeordneter, oder redet er jetzt als Gesellschafter und Geschäftsführer des Immobilienunternehmens Stettner + Stettner oder als Mitglied des Aufsichtsrats der Immobiliendienstleistungsgesellschaft GW-C Grundwert Consult AG? – Können Sie mir ja vielleicht später beantworten, Herr Stettner, aber es ist schon interessant, welche Interessen Sie hier heute anscheinend vertreten. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von der Linken: Hört, hört!] Auch bei der Debatte zum Vorkaufsrecht gerade muss ich mal kurz zu dem Vorwurf von Herrn Förster Folgendes sagen: Mit keinem Wort habe ich die Unabhängigkeit der Gerichte infrage gestellt, wie Sie mir unterstellt haben. Wenn Sie mir aber absprechen, mich zu dieser Entscheidung äußern und die alte Bundesregierung kritisieren zu dürfen, dann ist das schon ein komisches Verständnis von freier Meinungsäußerung. Und hier immer wieder mit der DDR-Volkskammerkeule rumzuschwingen – können Sie ja machen, Herr Förster, zeigt aber auch, dass Sie anscheinend zu keiner sachlichen Kritik fähig sind. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Wenn Sie übrigens mal mit Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt sprechen würden, würden Ihnen alle bestätigen: Es gibt viele Probleme in der Wohnungspolitik, aber der Sozialismus ist es mit Sicherheit nicht. [Beifall von Elif Eralp (LINKE)] Nun zu Frau Münster – äh, Frau Meister, Entschuldigung! [Heiterkeit] Ich habe immer noch Frau von Münster in Erinnerung, aber die kennt Frau Meister ja auch sehr gut, die sind ja quasi befreundet. [Paul Fresdorf (FDP): Das ist aber unwahr! – Zurufe von der FDP] Zu Frau Meister: Vielleicht sollten Sie mal weniger fühlen und sich ein bisschen mehr informieren, weil sonst wüssten Sie: Das Instrument des Vorkaufsrechts nach § 26 des Bundesbaugesetzbuchs besagt, dass in sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten die Kommune bzw. der Bezirk bei anstehenden Verkäufen das Gebäude erwerben kann. Alternativ kann dann der potenzielle Käufer oder die potenzielle Käuferin eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnen, die den Mieterinnen und Mietern für 20 Jahre einen besonderen Schutz garantiert. Wenn sie aber diese Erklärung nicht unterzeichnen, dann ist es ja wohl das Recht und auch die Pflicht der Gemeinde und der Kommune, die Menschen vor Verdrängung zu schützen. Wenn Sie damit ein Problem haben, ist das schön bzw. nicht schön für die Leute, aber Sie müssen mal zur Kenntnis nehmen, dass wir in Berlin jetzt sage und schreibe 72 soziale Erhaltungsgebiete haben und allein im Jahr 2020 über 252 Käufe geprüft, 18 Vorkäufe ausgeübt und 143 Abwendungsvereinbarungen unterzeichnet wurden. Damit haben wir über 4 000 Haushalte mindestens 20 Jahre bzw. dauerhaft abgesichert. Das ist eine wichtige politische Aufgabe, und die werden wir auch weiter versuchen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]
