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Katrin Schmidberger

GRÜNE 18.11.2021 Sitzungen 19/2

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Berlinerinnen und Berliner haben gewählt, und der eindeutige Wahlsieger dieser Wahl 2021 ist: Deutsche Wohnen & Co enteignen. [Zuruf von der LINKEN: Juhu! – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Sage und schreibe 1 035 950 Menschen haben für den Volksentscheid gestimmt. Das sind 57,6 Prozent aller abgegebenen Stimmen berlinweit. Das ist ein klares Votum dafür, egal, wie man zu dem Volksentscheid politisch steht, ihn ernst zu nehmen, [Paul Fresdorf (FDP): War bei Tegel auch so!] ihn zu respektieren und bereit dazu zu sein, ernsthaft eine Umsetzung anzugehen. Das ist das Wichtige. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Das Sie hier nicht einmal eine Expertenkommission dafür einsetzen wollen, die die notwendigen Schritte diskutiert und abwägt, ist verräterisch, Herr Evers. [Stefan Evers (CDU): Das ist doch nichts Neues!] Wenn Sie wirklich so überzeugt davon wären, dass der Volksentscheid doch so ganz klar verfassungswidrig ist, müssten Sie der Expertenkommission doch eigentlich ganz entspannt entgegensehen. Vor allem wird hier deutlich: Die CDU arbeitet nicht mit der Stadtgesellschaft, sondern gegen sie. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wir dagegen stehen für Kooperation mit den Berlinerinnen und Berlinern, statt Konfrontation mit ihnen. Und ja, Herr Evers, wir sind so beliebt im Vergleich zu Ihnen und der CDU, dass wir im Parlament sogar wieder eine Mehrheit bekommen haben. Das sollten Sie vielleicht mal zur Kenntnis nehmen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Zum Thema Mietspiegel: Sie stellen in dem Antrag die Behauptung in den Raum: Der Mietspiegel 2021 sei rechtswidrig. – Das ist Quatsch. Das behaupten nicht mal die Vermieterverbände. Sie haben den Mietspiegel aus politischem Trotz und Kalkül zwar nicht unterzeichnet, aber in einer Pressemitteilung vom 8. Mai 2021 haben die Vermieterverbände BBU und BFB erklärt, dass der Berliner Mietspiegel im rechtlichen Sinne qualifiziert ist. Eine einmalige Fortschreibung des Mietspiegels von 2019 ist zulässig. Rechtlich ist der Mietspiegel also nicht zu beanstanden. Hören Sie endlich auf, diesen Eindruck zu erwecken und die Mieterinnen und Mieter dieser Stadt zu verunsichern! Sie haben schon genug Schaden in der Wohnungspolitik angerichtet. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der FDP – Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)] Ja, so zum Beispiel auch beim Vorkaufsrecht. Als am letzten Dienstag die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht verkündet wurde, waren sich CDU, FDP und einige andere neoliberale Freunde der Immobilienverwertung schnell in der Schuldfrage einig. [Björn Matthias Jotzo (FDP): Klatsche ohnegleichen!] Es vergingen nur wenige Augenblicke und schon hatte die CDU haarscharf analysiert, worin das Problem liegt. So echauffierte sich Kai Wegner per Pressemittelung – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Nach dem Mietendeckeldesaster ist der Paukenschlag aus Leipzig die nächste Totalblamage für Rot-Rot-Grün. Wer so vorgeht, schadet den Mietern, anstatt sie zu unterstützen. [Kai Wegner (CDU): Richtig! – Heiko Melzer (CDU): Das ist leider die Wahrheit! – Zurufe von Paul Fresdorf (FDP) und Björn Matthias Jotzo (FDP)] Ja, ja, die grün-links versiffte Koalition ist mal wieder an allem schuld. Rot-Rot-Grün war so dreist und hat ein Bundesinstrument genutzt, das das kommunistische München schon seit über 30 Jahren verwendet. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Sibylle Meister (FDP)] Aber schauen wir uns mal genau an – um Herrn Evers zu helfen an der Stelle –, um was es eigentlich geht: Bereits im letzten Jahr wurde aus dem Bundesrat heraus angemahnt, dass es eine rechtliche Klarstellung im Bundesbaugesetzbuch für das bundesweit gültige Vorkaufsrecht in Kommunen braucht. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Stellungnahme: Bei rein wörtlicher Auslegung der Vorschrift dürfte das Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten nicht ausgeübt werden, da das Grundstück im Sinne von § 26 Nr. 4 BauGB in aller Regel entsprechend den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme, also der Erhaltungssatzung, bebaut ist und genutzt wird. Das heißt konkret, man darf erst vorkaufen, wenn das Haus fast kaputt ist und die Mieter schon verdrängt sind. [Björn Matthias Jotzo (FDP): Genau! Sie haben es sogar gewusst!] Das ist so, als dürfte der Arzt erst dann das Medikament verabreichen, wenn der Patient bereits tot ist. Das ist völlig absurd, und Sie wissen ganz genau, dass der Gesetzgeber, die Gesetzgeberinnen das so nicht beabsichtigt haben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Das sagt auch weiterhin der Bundesrat. Ich zitiere wieder mit Erlaubnis der Präsidentin: Diesen Ausschluss des Vorkaufsrechts hat der Gesetzgeber nicht beabsichtigt, … sondern auch aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift lässt sich „eindeutig belegen“, dass das politisch so gewollt ist. Bisher ist es versäumt worden, den Wortlaut mit dem eigentlichen Zweck der Vorschrift in Übereinstimmung zu bringen. Das heißt, die schwarz-rote Bundesregierung wusste von diesem Problem und hat diese Warnung schlicht ignoriert. Anders dagegen das Land Berlin. Wir haben im Frühjahr 2021 dazu einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der eine rechtliche Klarstellung vorschlägt. Das Vorkaufsrecht ist also weder eine Berliner Erfindung noch ein Berliner Sonderweg. Das Vorkaufsrecht ist Bundesrecht und wird seit einigen Jahrzehnten erfolgreich angewandt. [Björn Matthias Jotzo (FDP): Rechtswidrig!] Das Urteil hat insofern verheerende Auswirkungen nicht nur für Berlin, sondern auch für viele Städte wie Münster, Köln, Frankfurt, München, Hamburg und Leipzig. Das sind alles wachsende Städte, die besonders stark unter zunehmender Immobilienspekulation leiden. Daher rufe ich die zukünftige Bundesregierung und vor allem meine Freundinnen und Freunde von den Grünen und SPD auf und bitte euch wirklich dringlich, [Heiterkeit von Heiko Melzer (CDU) und Paul Fresdorf (FDP)] jetzt bei den Koalitionsverhandlungen diese Regelung klarzustellen, damit das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten gerettet wird. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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