Franziska Becker
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Bündnis! Gestern konstituierten wir uns als Hauptausschuss als bislang einziger Ausschuss und führten nach § 17a Abs. 1 Abstimmungsgesetz eine Anhörung mit den Vertrauenspersonen des Bündnisses Volksentscheid Transparenz Berlin durch, die wir nach umfänglicher Diskussion zugleich abgeschlossen haben. Zuvor hatte das Bündnis für seinen Gesetzentwurf für ein Berliner Transparenzgesetz erfolgreich über 32 000 Unterschriften gesammelt. Mit der rechtlichen Prüfung des Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens nahm das Bündnis vor wenigen Monaten die nächste Hürde. Der Senat beschied das Anliegen positiv und erklärte es für zulässig. Gegenstand des Volksbegehrens ist der Erlass eines Artikelgesetzes für ein Berliner Transparenzgesetz, das das Informationsfreiheitsgesetz – kurz IFG im Folgenden – aufheben soll, das seit 1999 in Kraft ist. Die Idee ist, dass amtliche Informationen nicht mehr auf Anfrage herausgegeben, sondern proaktiv auf einem elektronischen Transparenzportal der Verwaltung veröffentlicht und angeboten werden. [Unruhe] Das IFG räumt ein umfassendes Informationsrecht mit dem Ziel ein, in Behördenakten Einsicht nehmen zu können oder aus ihnen Auskunft zu erhalten. Der freie Zugang soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern und Kontrolle staatlichen Handelns stärken. Ende 2020 legte auch der Senat einen Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz vor. Auch hier soll das IFG abgelöst und der Zugang zu Informationen ebenso über eine elektronische Plattform neu regelt werden. Viele dieser Daten sind längst zugänglich, jedoch sind sie auf viele Verwaltungsstellen verteilt oder teilweise nur durch Fortgeschrittene zu finden; das ist uns bekannt. Im Abgeordnetenhaus tauschten sich Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aller Fraktionen in der gerade abgelaufenen Wahlperiode bereits im Plenum und in den Ausschüssen intensiv aus. Diese Beiträge und Reden können Sie in den Protokollen nachlesen. Sie sind in der Parlamentsdokumentation gespeichert und öffentlich zugänglich. Im Übrigen werden sämtliche parlamentarische Vorgänge seit der 11. Wahlperiode gespeichert, also seit März 1989. Ich finde, das ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz. Jedenfalls – ich komme zurück – kam ein auf Basis des IFG weiterentwickeltes Transparenzgesetz so wenige Wochen vor der Wahl nicht mehr zustande. In der Sache einig, in der Vorstellung, wie weitreichend die Weiterentwicklung denn sein soll, uneinig. Die nicht triviale Kernfrage lautet: Wie weit soll die Offenheit der Berliner Verwaltung gehen? Des Pudels Kern sind zwei Streitfragen. Die eine lautet: Wie viele Ausnahmen von der Transparenzpflicht soll es geben? Stichwort: Bereichsausnahmen. Und zum anderen: Wie viel Arbeit darf Transparenz der Verwaltung machen? Stichwort: Vieles ist zwar umsetzbar, jedoch teuer und aufwendig. Hier sind Interessen abzuwägen und Grenzen schutzbedürftiger Bereiche zu definieren: der Schutz öffentlicher Belange, die innerhalb der Verwaltung bleiben müssen, versus dem Nutzen von Information im Sinne des IFG. Auch spielt die Frage eine Rolle, ab wann ein Verwaltungsvorgang veröffentlichungsreif ist. Mit dem Transparenzgesetz soll Demokratie gefördert werden; das bedarf gut informierter Bürgerinnen und Bürger. [Beifall von Sven Heinemann (SPD) und von Iris Spranger (SPD)] Ihr Interesse an Information ist mehr denn je hoch, ebenso der Wunsch zu wissen, was in der Verwaltung läuft, wie Entscheidungen zustandekommen und wie sie kontrolliert werden können. Hier reden wir auch über einen wirtschaftsfördernden Faktor. Das klingt einfach, ist es dennoch nicht. Die Politik muss solch ein Gesetz ebenso sorgfältig mit Inhalten füllen wie die Verwaltung das Transparenzportal mit Daten: simple but not easy. Bedingt durch den Wechsel der Wahlperiode fällt der Gesetzentwurf der Innenverwaltung der Diskontinuität zum Opfer. Gleichwohl liegt dem Parlament und allen Beteiligten eine hervorragende Grundlage für eine Gesetzesinitiative vor, die wir ab dem neuen Jahr aufgreifen wollen. Uns – ich spreche hier von der künftigen rotgrün-roten Koalition – eint das gemeinsame Ziel, die Verhandlung für ein Transparenzgesetz in Anlehnung an das Hamburger Modell fortzuführen, ohne die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zu vernachlässigen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Daher begrüßen wir ausdrücklich das Anliegen des Bündnisses und laden Sie ein, mit uns gemeinsam das IFG weiterzuentwickeln. Wir brauchen kritisches Engagement, mehr Expertise sowie eine weitere Perspektive neben Parlament und Exekutive. Wir wollen ein ebenso fortschrittliches wie weitreichendes Transparenzgesetz wie das IFG auf den Weg bringen, das wir hatten, bevor uns vor einigen Jahren Hamburg überholte. Ich freue mich auf konstruktive Diskussionen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]
