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Andreas Geisel

18.11.2021 Sitzungen 19/2

Dafür ist die Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin mit einem entsprechenden Bußgeldkatalog versehen worden, der die jeweiligen Strafen festschreibt. Das sind durchaus empfindliche Strafen, beginnend bei kleineren Vergehen bis hin zur Schließung solcher Einrichtungen.

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