Martin Schöffel
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke den Regierungsfraktionen, dass dieses Thema Finanzkraftausgleich heute auch entsprechend behandelt wird, und kann auch nur feststellen, im Grunde sind wir uns alle einig: Das jetzige System ist ungerecht, es ist leistungsfeindlich und es belastet die Geberländer viel zu stark. (Volkmar Halbleib (SPD): Ihr habt es verhandelt und gelobt!) – Lieber Kollege Halbleib, das, was da heute verhandelt worden ist, war damals ein Erfolg, und das nützt uns heute natürlich auch noch. Das frühere System wäre noch schlechter. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Eben!) Die, die heute behaupten, sie hätten schon gewusst, wie stark die Steuereinnahmen in den Bundesländern auseinanderlaufen und wie stark die wirtschaftlichen Entwicklungen in den Bundesländern auseinanderlaufen, der hat wahrscheinlich schon immer stark auf die CSU gesetzt und schon befürchtet, was Rote und Grüne in den Ländern alles nicht voranbringen. (Volkmar Halbleib (SPD): Die haben kein Vertrauen, die Leute!) – Tatsache ist: So kann es nicht weitergehen. Es gibt derzeit keine Basis für politische Verhandlungen, und deswegen muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ich möchte drei Zahlen nennen: erstens 15 %. Das ist nämlich die Summe des Anteils am Staatshaushalt, die in den Länderfinanzausgleich fließt. Es ist ungefähr eine vergleichbare Summe. 136 Milliarden Euro ist die Bilanz. Wir haben 139 Milliarden Euro einbezahlt, damals 3,4 Milliarden Euro bekommen, 136 Milliarden Euro ist die Negativbilanz, der Saldo, den wir bezahlt haben. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Das bedeutet, dass im Jahr 2025 jeder bayerische Bürger rund 880 Euro an finanzschwache Länder überwiesen hat. Für jeden Steuerzahler ist es noch deutlich mehr. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Die Nehmerländer sind leider praktisch mehr oder weniger in einem Rundum-sorglos-Paket und werden aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg entsprechend unterstützt. Es sind nur diese drei Länder, die an einer Neuregelung noch Interesse haben und im Wesentlichen auch einzahlen, und wenn bei uns die Steuereinnahmen steigen und anderswo sinken, dann erhöht sich der Finanzkraftausgleich entsprechend, und das kann nicht sein. Das ist ein ungerechtes System, (Harry Scheuenstuhl (SPD): Söder! – Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) und deswegen muss jetzt eine Neugestaltung des Länderfinanzkraftausgleiches erfolgen. Der einzige richtige und mögliche Schritt, den wir machen müssen, ist der Weg nach Karlsruhe. Eines ist auch klar: Diese Staatsregierung – das haben wir im Antrag vorher besprochen – macht eine wirtschaftsfreundliche Politik. Wir setzen uns für Unternehmensansiedelungen, für Forschung und Entwicklung ein. Wir haben eine Hightech Agenda wie kein anderes Bundesland und zum Beispiel eine niedrige Grunderwerbsteuer: für den Wohnungsbau, für Privatpersonen, für Unternehmensansiedlungen. All das machen andere nicht, und – es ist schon darauf hingewiesen worden – bei links- und rechtsextremen Regierungen, die drohen, werden die auseinanderlaufenden Entwicklungen wahrscheinlich noch dramatischer. Deswegen sage ich: Das hart erarbeitete bayerische Steuergeld muss künftig wieder mehr in Bayern bleiben, für Investitionen in allen Bereichen, aber auch für medizinische Versorgung, für die Bildung von Kindern usw. Angesichts von Wünsch-dir-was-Konsumgeschenken in anderen Bundesländern können wir nicht länger zuschauen. Andere sollen auch mehr auf die Einnahmen schauen, in den Wirtschaftsstandort investieren und dafür Sorge tragen, dass Steuereinnahmen steigen. Das ist gerade schon zu Recht angesprochen worden. Ich bin zuversichtlich – Karlsruhe hat angekündigt, dass heuer entschieden werden soll –, dass Karlsruhe entsprechend verbindliche Leitplanken festlegen wird und dass ein Urteil dann auch das Fundament für eine echte Reform des Finanzkraftausgleichs und für ein zukunftsfähiges faires Ausgleichssystem ist. Ohne eine Entscheidung in Karlsruhe wird es nicht zu einer Veränderung kommen. Ich möchte – weil Sie fragen, wo man ansetzen kann – drei Big Points herausgreifen. Der erste ist der Umgang mit der Grunderwerbsteuer. Allein ein besonderes Rechenverfahren zur Einbeziehung von Grunderwerbsteuereinnahmen in das System führt jährlich zu Mehrbelastungen Bayerns in der Größenordnung von etwa eineinhalb Milliarden Euro. Warum wird Bayern so bestraft? (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Wir haben den niedrigsten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer; abgerechnet wird aber nach einem Normierungsverfahren mit dem Durchschnittssteuersatz, der in Deutschland bezahlt wird, und das führt dazu, dass wir für Steuereinnahmen bezahlen müssen, die wir gar nicht haben, dass damit aber indirekt auch Anreize für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer gesetzt werden, (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) weil andere sagen: Das sind dann praktisch Bestrafungseffekte, wenn du einen niedrigeren Grunderwerbsteuersatz hast. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Lesen Sie das ruhig einmal nach. In anderen Ländern wird darauf auch Bezug genommen. Letzten Endes führt es sogar zu einem doppelten Anreiz, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen, erstens wegen der direkten Einnahmen, und zweitens, weil da auch der Durchschnitt nach oben gezogen wird. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Normierungsverfahren sollte es in Zukunft nicht mehr geben. Die müssen abgeschafft werden. (Beifall bei den GRÜNEN – Claudia Köhler (GRÜNE): Mehr Lesekompetenz!) Ein ähnliches Bild gibt es bei der Gewichtung für die Stadtstaaten. In Hamburg, Berlin und Bremen werden Einwohner mit 135 % gewichtet. Stadtstaaten werden also erheblich bessergestellt, und ich frage mich: Warum werden diese Länder bevorzugt, wenn höhere Bedarfe nicht einmal konkret benannt werden können? Dass in diesen Städten die Bedarfe größer sind als in anderen Ländern, wird nicht nachgewiesen, und es ist kaum vorstellbar, dass die Erbringungen von Leistungen in Bremerhaven beispielsweise teurer ist als in München, und der ländliche Raum hat bei diesen Fragen wiederum ganz andere Herausforderungen. Deswegen ist es auch hier so: Berlin als ein Jahr-für-Jahr-Rekordnehmer wäre ohne den Stadtstaatenzuschlag sogar Geber im Ausgleichssystem. Berlin bekommt Zuschläge als Stadtstaat. Beispielsweise erhält Brandenburg Zuschläge für dünne Besiedlung. Bayern hat beides: Wir haben eine Metropole, wir haben aber auch ländliche Räume. Wir bekommen diese Zuschläge nicht. Auch das ist völlig ungerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Auch über diesen Stadtstaatenzuschlag muss gesprochen werden. (Beifall bei der CSU) Das Bundesverfassungsgericht ist in der Einschätzung sehr klar. Es hat schon früher festgestellt: Es soll keine entscheidende Schwächung der Geberländer geben. Es darf auch keine Übernivellierungseffekte geben, und deswegen setzen wir da auch auf klare, deutliche Hinweise. Wir brauchen ein sicheres Finanzfundament für die Zukunft, auch für den Freistaat Bayern. Weil die anderen Bundesländer vorhin angesprochen worden sind, sage ich, lieber Kollege Pargent: Es ist interessant, dass in Schleswig-Holstein in diesem Jahr die grüne Finanzministerin dargelegt hat, dass die Finanzkraft Schleswig-Holsteins im Vergleich der Bundesländer deutlich angestiegen sei und deswegen weniger aus dem Finanzkraftausgleich nach Schleswig-Holstein fließt, und sie sagt: Das belastet unseren Landeshaushalt spürbar. Wir rutschen fast in die Gefahr, Geberland zu werden. (Heiterkeit des Abgeordneten Patrick Grossmann (CSU)) Einen deutlicheren Hinweis, dass das leistungsfeindlich ist, (Michael Hofmann (CSU): Unglaublich!) und dass die Nehmerländer in diesem System verharren wollen, und insbesondere die GRÜNEN, (Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) einen besseren Beleg gibt es doch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU)
