Ruth Waldmann
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Mangel an Arbeits- und Fachkräften – das hat sich inzwischen überall herumgesprochen – ist eine der wichtigsten Zukunftsfragen in unserem Land. Er betrifft alle Branchen, große Unternehmen, kleine Unternehmen, die Wirtschaft ebenso wie den öffentlichen Dienst und ganz besonders auch den Gesundheitsbereich, den Pflegebereich und den sozialen Bereich. Aktuelle Zahlen der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zeigen, dass in weniger als zehn Jahren bis zu 330.000 Arbeitskräfte in Bayern fehlen könnten. Diese Lücke können wir nur schließen, wenn wir alle Potenziale nutzen. Dazu gehören natürlich ganz wesentlich auch Menschen, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben und die bei uns arbeiten wollen oder bereits hier leben. Deshalb sage ich gleich zu Anfang: Die SPD begrüßt diesen Gesetzentwurf. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Unterlagen können englischsprachig und elektronisch eingereicht werden; das schafft Erleichterung bei der Antragstellung. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Fachkräfte bekommen mehr Möglichkeiten, ihre Qualifikation bei uns auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. Der partielle Berufszugang wird auch klarer und anwenderfreundlicher geregelt. Das alles baut Hürden ab und schafft mehr Rechtssicherheit für die Antragstellenden ebenso wie für die Behörden und die Arbeitgeber; die brauchen auch Sicherheit. Für uns als SPD ist das ein Anliegen, das wir seit Langem verfolgen. Wir haben uns hier im Haus immer wieder dafür eingesetzt, dass ausländische Berufsabschlüsse schneller, einfacher und unbürokratischer anerkannt werden. Darum freuen wir uns auch, dass dieser Weg jetzt weiter beschritten wird. Das ist alles gut und richtig. Trotzdem müssen wir uns natürlich auch die Frage stellen: Ist das schon alles, was wir hier tun können? – Wenn man es sich genau anschaut, erkennt man, dass der Gesetzentwurf in erster Linie eine Verwaltungsvereinfachung ist. Er schafft saubere Rechtsgrundlagen; das ist auch absolut wichtig. Die Hürden, an denen die Anerkennung im Alltag scheitert, löst er aber noch nicht alle. Auch nach Anerkennung einer Berufsqualifikation müssen ausländische Fachkräfte oft noch lange auf eine Arbeitserlaubnis warten. Insbesondere bei den Engpassberufen im sozialen Bereich gibt es noch viel Potenzial, zum Beispiel in der Eingliederungshilfe. Da wird es allmählich wirklich eng. Ohne Fachkräfte in der Eingliederungshilfe können wir keine Teilhabe von Menschen mit Behinderung organisieren. Schließlich müssen wir auch sehen, dass Fachkräfte zu gewinnen das eine ist, aber Fachkräfte zu halten das andere. Ob die Menschen dann hierbleiben, entscheidet sich nicht allein am Arbeitsplatz, sondern auch daran, ob sie eine bezahlbare Wohnung finden, ob ihre Familien hier gut ankommen und ob sie hier eine Perspektive sehen. Darum werden wir diesen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren gerne konstruktiv und kritisch begleiten und eigene Vorschläge einbringen. Uns ist es wichtig, dass nicht nur die Möglichkeiten für die Anerkennung von Berufen ausgeweitet werden, sondern sich auch Verbesserungen in der Praxis zeigen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Appell: Belassen Sie es nicht allein bei der Verwaltungsvereinfachung. Die ist wichtig, aber wir müssen noch weitergehen. Nutzen wir doch diesen Gesetzentwurf als Anlass, um gemeinsam eine echte Anerkennungsstrategie für Bayern zu entwickeln, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) eine Strategie, die unseren Freistaat jetzt und in Zukunft attraktiv macht für Menschen, die hier arbeiten und leben wollen und die wir hier auch brauchen. Unser Maßstab ist dabei einfach: Wer mit seiner Qualifikation zu uns kommt, soll schnell arbeiten dürfen, gut ankommen und gerne bleiben. Wenn uns das gemeinsam gelingt, dann gewinnen nicht nur die Betriebe und Einrichtungen, sondern dann gewinnt ganz Bayern. (Beifall bei der SPD)
