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Dieter Arnold

AfD 23.07.2026 Sitzungen 19/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Herr Weigert, (Roland Weigert (FREIE WÄHLER): Jawohl!) hervorragend vorgetragen, aber ein bisschen was stimmt nicht. Darauf werden wir jetzt einmal zurückkommen. Beim heute vorliegenden Antrag von FREIEN WÄHLERN und CSU für den bayerischen Uniformtag drängt sich der Eindruck auf, dass offenbar die Idee, ein schönes Foto zu machen, über der Frage steht, ob das Ganze rechtlich und praktisch umsetzbar ist. Kennen Sie eigentlich Ihre eigenen Gesetze und Vorschriften? – Sie wollen Einsatzkräfte, die im Alltag Uniform tragen und Präsenz zeigen. Aber haben Sie bei der Formulierung überhaupt einmal die geltenden Dienstvorschriften angeschaut? Die Rechtslage ist nämlich eindeutig. Zum Beispiel heißt es in den Allgemeinen Tragevorschriften für Bedienstete im bayerischen Justizvollzug unter Abschnitt 8.2 klipp und klar, dass außerhalb des Dienstes Dienstkleidung grundsätzlich nur auf dem Weg von und zum Dienst getragen werden darf; nur mit expliziter Zustimmung bei besonderen, rein dienstlichen Anlässen gibt es Ausnahmen. Aber Arbeitstage im zivilen Büro, in Betriebsstätten oder öffentlichen Stätten sind von dieser Ausnahme eher nicht erfasst. Bei der Polizei regelt die bayerische Verwaltungsvorschrift unmissverständlich: Wer Uniform trägt, tritt gegenüber dem Bürger als Vertreter des Freistaates Bayern auf. Gerade deshalb ist Dienstkleidung an dienstliche Aufgaben und klare Tragevorschriften gebunden. Sie ist kein Kostüm für politische PR-Veranstaltungen oder -Aktionen. (Beifall bei der AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN und der CSU, bei unseren Soldatinnen und Soldaten schießt Ihr Antrag den Vogel vollends ab. Als ehemaliger Soldat, der diesem Land zwölf Jahre lang in Uniform gedient hat, sage ich Ihnen im Namen der Truppe: Hören Sie endlich auf, die Bundeswehr für Ihre bayerischen PR-Gags zu instrumentalisieren. Auch für Soldatinnen und Soldaten gelten detaillierte bundesrechtliche Anzugsvorschriften. Welche Uniform wann getragen werden darf, regelt nicht der Bayerische Landtag, sondern die Anzugsordnung der Bundeswehr. Ein Landtagsbeschluss kann diese Vorschrift weder ändern noch außer Kraft setzen. Genau das zeigt, wie unausgereift dieser Antrag ist. Noch viel schlimmer wird es, wenn wir über das Thema Sicherheit sprechen. Die Polizeigewerkschaften warnen seit Jahren vor der massiv steigenden Gewalt gegen Einsatzkräfte und weisen darauf hin, dass Beamte ihren Arbeitsweg aus Sicherheitsgründen vielfach bewusst in ziviler Kleidung zurücklegen sollen. Die Antwort der Staatsregierung auf diese Bedrohungslage: ein politisch verordneter Uniformtag. Unsere Einsatzkräfte haben überhaupt kein Problem mit mangelnder Sichtbarkeit. Das eigentliche Problem ist der schwindende Respekt. Wir erleben tagtäglich, dass Notärzte und Sanitäter blockiert und angegriffen werden, Feuerwehrleute angepöbelt und Polizisten mit Flaschen beworfen werden. Hier müssen wir als Gesetzgeber ran. Wir brauchen keine Symboltage, sondern eine Justiz, die personell nicht länger auf dem Zahnfleisch geht. Wir brauchen schnelle Verfahren und Gerichte, die Angriffe konsequent bestrafen. Eines muss klar sein: Wer Einsatzkräfte angreift, greift unseren Rechtsstaat an. Noch mal zur Bundeswehr: Wenn Ihnen unsere Soldaten und Soldatinnen wirklich so am Herzen liegen, dann nutzen Sie Ihren Einfluss über Ihre Bundestagsabgeordneten und über den Bundesrat, um sie mit besserer Ausstattung auszurüsten. Das wäre eine echte Unterstützung und nicht ein weiterer populistischer Schaufensterantrag. Lassen Sie uns über echte strukturelle Entlastungen für unsere Einsatzkräfte sprechen, nicht über einen symbolischen Uniformtag. Das Ehrenamt ist wichtig, es ist auch uns wichtig. Aber wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der AfD)

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