Tim Pargent
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schicke vorweg, dass wir dem Berichtsantrag der SPD-Fraktion zustimmen. Wir werden ihm aus zwei Gründen zustimmen. Erstens gibt es ein berechtigtes und großes öffentliches Interesse an allem, was die Erbschaftsteuer ganz generell betrifft. Das betrifft vor allem die Verschonungsbedarfsprüfung für große Erbschaften über 26 Millionen Euro. Zweitens muss der Vorwurf, dem ich mich selbst nicht anschließe, aber der in der Öffentlichkeit kursiert, der unausgesprochene Verdacht, in Bayern sei man beim Vollzug des damit verbundenen Bundesrechts in irgendeiner Form laxer umgegangen, ausgeräumt werden. Die Zahlen sind enorm: Im Jahr 2023 sind 1,2 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer erlassen worden, im Jahr 2024 waren es 800 Millionen Euro und im vergangenen Jahr dann 2,4 Milliarden Euro. Ob das an einer laxen Handhabung oder an vielen Übertragungen in Bayern liegt, das sei jetzt mal dahingestellt. Die Zahlen deuten aber darauf hin, dass eine grundsätzliche Reform eigentlich überfällig ist; denn ich kann es kaum erklären, warum sehr hohe Erbschaften mittlerweile doch deutlich niedriger besteuert werden als mittlere Erbschaften. Ich kann es zudem kaum erklären, warum kleine und mittlere Erbschaften wie Betriebsvermögen – der kleine Handwerksbetrieb oder der Solo-Selbstständige, der den Betrieb seinem Sohn oder seiner Tochter weitergibt – voll erbschaftsteuerpflichtig sind, während eine sehr große Firmenübertragung oder Firmenerbschaft möglicherweise vollständig verschont wird. Ich kann das niemandem da draußen erklären, und ich glaube, eine Änderung an der Stelle ist überfällig. Das sehen die Menschen im Land so, und das sieht möglicherweise – darauf deuten viele Zeichen hin – auch das Bundesverfassungsgericht so. Das Landesverfassungsgericht in Niedersachsen hat es schon einmal dem Bundesverfassungsgericht mit genau dieser Begründung weitergegeben. Wir werden sehen, was dabei herauskommt, aber es deutet sehr viel darauf hin, dass die aktuelle Praxis nicht nur ein ungutes Gefühl bei den Menschen hinterlässt, sondern gegen den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes verstößt. Bei uns GRÜNEN gilt: Wir wollen das auch überarbeiten. Wir wollen, dass nur noch Millionenerben Erbschaftsteuer zahlen. Für alle kleineren Erbschaften gilt unser Lebensfreibetrag, den wir einführen wollen und den wir vorschlagen. Alles darüber wird künftig gleichmäßig und ohne Ausnahmen besteuert. Dazu gehören aber auch großzügige Stundungsregeln. Da schließen wir uns den Vorschlägen der Wirtschaftsweisen an. Das ist fair und gerecht, das entspricht unserer Bayerischen Verfassung und ist bei den Menschen auch mehrheitsfähig. Genau dafür sind wir hier im Parlament tätig. (Beifall bei den GRÜNEN)
