Felix Freiherr von Zobel
Wenn es um hohe Beträge geht, hat der Bayerische Landtag ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob geltendes Recht auch sorgfältig angewandt wird. Der vorliegende Antrag schießt in der ursprünglichen Form jedoch deutlich über dieses berechtigte Interesse hinaus. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Kollegen Hofmann bedanken, der parallel zu meinem Redebeitrag mit der SPD und dem Finanzministerium verhandelt. Man muss bei diesem Antrag zunächst einmal differenzieren. Die Erbschaftsteuer, worunter auch die Verschonungsbedarfsprüfung fällt, ist Bundesrecht. Ich finde es schon interessant, dass die Partei der Antragsteller selbst den Bundesfinanzminister stellt. Sie könnten das Ganze also auch anders lösen. Ich sehe zudem kritisch, dass der Antrag in der mir vorliegenden Form den Eindruck erweckt, unsere Finanzämter könnten nach Lust und Laune, je nach aktueller Haushaltslage, entscheiden, ob eine gesetzlich vorgesehene Verschonung gewährt wird. Sie müssen prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und das machen sie auch. Ein Finanzamt ist sicherlich kein Auktionshaus. Dort wird Recht angewandt; es wird keine Einnahmepolitik nach Bedarf betrieben. Auch die Gegenüberstellung im Dringlichkeitsantrag, dass Verschonungen bei Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro möglich sind, bei kleineren Erbfällen aber nicht, greift zu kurz. Unterhalb von 26 Millionen Euro gibt es andere gesetzliche Verschonungsregelungen. Sicherlich sind die im Antrag genannten Erlassbeträge hoch; aber ein rechnerischer Erlassbetrag ist nicht automatisch eine Einnahme, die der Staat ohne wirtschaftliche Folgen einnehmen kann. Betriebsvermögen – und das weiß zumindest Ihr Fraktionsvorsitzender – besteht nicht nur aus liquiden Mitteln. Wir sprechen von Gebäuden, von Maschinen, von Grundstücken und viel mehr, zum Beispiel Beteiligungen. Vor allem sprechen wir dabei auch über Arbeitsplätze. Der Antrag fordert leider nicht nur einen Bericht. Er verlangt Fallstatistiken. In dem Bericht soll auch eingegangen werden auf die Größenklassenverteilung der begünstigten Vermögen, die Rechtsformverteilung der begünstigten Unternehmen und die Wirtschaftsbereiche der begünstigten Betriebsvermögen. Außerdem soll ein Vergleich aller Länder aufgestellt werden, eine Untersuchung interner Verwaltungspraktiken und eine wissenschaftliche Evaluation stattfinden und außerdem sollen Berechnungen zum Länderfinanzausgleich angestellt werden sowie künftig jährliche Veröffentlichungen folgen. Ein Bericht ist selbstverständlich in Ordnung; aber die Evaluation jedes einzelnen Falles geht deutlich über das Ziel hinaus. Wenn man einmal den Datenschutz bzw. das Steuergeheimnis ausklammert, merkt man hoffentlich, dass aus einer berechtigten parlamentarischen Frage ein allumfassendes Forschungsprogramm entstanden ist. Wir sind selbstverständlich dazu bereit, nachvollziehbare und rechtssichere Informationen über die Anwendung des geltenden Rechts zu beraten – dem stimmen wir auch zu. Wir lehnen den Antrag aber zumindest in seiner ursprünglichen Form ab, der so übrigens auch in keinem SPD-geführten Bundesland vollzogen wird. Wir haben auch einen Nachzieher eingereicht, bei dem es nicht um eine Verfassungsbeschwerde geht – da ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen –, sondern um einen Normenkontrollantrag. Darin geht es beispielsweise um das Haus, das die Eltern über Jahrzehnte abbezahlt haben. Es geht beispielsweise um den Handwerksbetrieb, den die Tochter oder der Sohn weiterführen will. Es geht allgemein um den Mittelstand, an dem so viele Arbeitsplätze hängen. Deshalb bitten wir die Staatsregierung, sich auch weiterhin auf Bundesebene für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einzusetzen, um einer weiteren Erhöhung entgegenzuwirken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
