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Jörg Baumann

AfD 21.07.2026 Sitzungen 19/85

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen des Landtags! Das Fünfte Modernisierungsgesetz ist ein umfangreiches 29-seitiges Rucksackgesetz. Es greift in Dutzende Rechtsgebiete ein, von der Verfassungsgerichtsbarkeit über das Verwaltungsverfahrensrecht, die Schul- und Ausbildungsordnung, das Wasserrecht bis hin zu den Vorschriften über Orden und Auszeichnungen reicht der Bogen. Der Gesetzentwurf will Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und die Verwaltung auf den Stand der Technik bringen. Das ist etwas, was wir im Großen und Ganzen natürlich unterstützen. Eine effektive, sparsame und schlanke Verwaltung, die den Bürger nicht unnötig belastet, ist auch Ziel der AfD. Viele Regelungen gehen hier in die richtige Richtung. Die weitgehende Abschaffung von Beglaubigungspflichten bei Zeugnissen und Lichtbildausweisen in vielen Ausbildungsordnungen entlastet den Bürger. Wer eine einfache Abschrift vorlegt, soll nicht mehr automatisch alles beglaubigen müssen. Nur bei begründeten Zweifeln darf die Behörde strengere Anforderungen stellen. Auch der neue Sicherungsbescheid schafft mehr Rechtssicherheit für Vorhabenträger. Wer alle Unterlagen vollständig eingereicht hat, kann darauf vertrauen, dass spätere Rechts- oder Technikänderungen ihn nicht mehr treffen. Das ist ein Beitrag zur Planungssicherheit und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Die Verlängerung der Prüffristen für Kleinkläranlagen auf sechs Jahre bei fehlerfreiem Betrieb entlastet Eigentümer in ländlichen Gebieten. Solche Maßnahmen sind verhältnismäßig und praktikabel. Besonders müssen wir die Regelungen zur Automatisierung und zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz abwägen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass vollständige automatische Einrichtungen und Künstliche Intelligenz in Verwaltungsverfahren zulässig sind. Die demografische Entwicklung ist unübersehbar. In den nächsten Jahren gehen 10.000 Beamte in den Ruhestand. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Verwaltung. Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, einen Teil dieses Personalmangels aufzufangen und Geld einzusparen. Routineentscheidungen können schneller und mit weniger Personal getroffen werden. Allerdings gibt es ernsthafte Probleme, die nicht einfach weggewischt werden dürfen. Es gibt keine großflächig eingesetzten europäischen Sprachmodelle – also KIs –, die an die Leistungsstärke der amerikanischen und chinesischen heranreichen. Wir sind leider weiterhin auf das Ausland angewiesen. Wer trägt die Verantwortung, wenn eine automatisierte Entscheidung auf fehlerhaften Daten oder auf einer fehlerhaften Programmierung beruht? Die Beschränkung der Amtsermittlungen bei Einwendungen Dritter ist ebenfalls zweischneidig. Sie verhindert, dass Verfahren durch politisch oder persönlich motivierte vage Vorwürfe oder taktische Einwendungen unnötig verzögert werden. Das ist sachlich gerechtfertigt. Hier brauchen wir natürlich eine Abwägung, damit ernsthafte Bürgersorgen nicht pauschal in der Rundablage landen. Ich fasse zusammen: Das Fünfte Modernisierungsgesetz enthält sinnvolle Einzelmaßnahmen. Es bewegt sich in eine Richtung, die wir grundsätzlich für richtig halten. Eine Verwaltung, die den Bürger entlastet und mit den Möglichkeiten der Technik effizienter arbeitet, ist notwendig. Die AfD-Fraktion ist bereit, an einer echten Verwaltungsmodernisierung mitzuwirken. Wir werden den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren kritisch begleiten, vor allem bei der Absicherung automatisierter, KI-gestützter Entscheidungen und bei der Frage, ob wirklich Stellen abgebaut werden oder nur neue Aufgaben entstehen. Eine Modernisierung muss dem Bürger und dem Gemeinwohl dienen. Das ist unser Maßstab, und daran werden wir arbeiten. (Beifall bei der AfD)

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