Florian Siekmann
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion fügt sich in die Versuche dieser Partei ein, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und friedliche Versammlungen von Menschen, die von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in unserem Land Gebrauch machen, zu delegitimieren. (Lachen bei der AfD) – Da lachen Sie! – Erstaunlich ist doch Folgendes: So meinungsstark Sie sich hier manchmal geben, so mimosenhaft reagiert die AfD doch immer, wenn darauf der Widerspruch kommt. Das sieht man auch ganz deutlich auf Bundesebene. Da fabuliert auf einmal ein Herr Höcke von – Zitat – "Seelenverwundeten", wenn dort Gegenprotest stattfindet. Als in Deutschland an einem Wochenende im Januar 2024 eine Million Menschen gegen Rechtsextremismus auf die Straße gegangen sind, ist Ihrer Parteivorsitzenden nichts Besseres eingefallen, als davon zu sprechen, dass diese Menschen wohl regierungsgesteuert gewesen sein müssen, und der Parteivorsitzende sprach von einem Ablenkungsmanöver. Als dann die rechtsextreme Nachfolgeorganisation Ihrer AfD-Jugend gegründet worden ist, gab es Gegenprotest und ja, dagegen darf und sollte man wahrscheinlich auch demonstrieren. Ihr Bundestagsabgeordneter Uwe Schulz hat im Bundestag von – Zitat – "Meinungsterror" gesprochen. Was für eine widerliche Wortschöpfung. Sie zeigt aber sehr gut, worum es Ihnen dabei geht: Sie werfen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die im Rahmen von friedlichen Versammlungen von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, in einen Topf mit massenmörderischem Terrorismus, weil Ihnen deren Meinung nicht passt, und das ist das Problem. In diesem Land gibt es Meinungsfreiheit, und dazu gehört auch, dass man selbst als AfD Widerspruch aushalten muss, auch wenn dieser in Versammlungen auf die Straße getragen wird. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Das zeigt sich auch im Gesetz. Sie behaupten hier, Sie übernähmen nur Regelungen aus Nordrhein-Westfalen. Meine Damen und Herren, selbst das Abschreiben schafft die AfD nicht; denn Sie übernehmen Teile der Regelungen unvollständig, und – der Kollege von der CSU hat es bereits gesagt – Sie unterlassen es, einen wesentlichen Schutzkern der Norm zu übernehmen. Zitat: "Nicht auf Behinderung zielende kommunikative Gegenproteste unterfallen nicht dem Störungsverbot." Auch das stellt NRW an dieser Stelle klar: Der friedliche Gegenprotest wird ausdrücklich geschützt, und Sie unterlassen das hier. Das zeigt auch, dass es Ihnen darum geht, den Raum, in dem die Grundrechtsausübung und die freie Meinungsäußerung stattfinden, in diesem Land weiter einzuschränken, weil Ihnen der Widerspruch nicht passt. Dabei werden wir nicht mitmachen. (Beifall bei den GRÜNEN)
