Jörg Baumann
Sehr geehrtes Präsidium! Herr Stock, ich fasse kurz zusammen: Sie halten unser Gesetz für juristischen Aktionismus, für unzulässig und unsauber. – Oder anders gesagt: Ihr Koalitionspartner, die CDU, betreibt juristischen Aktionismus, und was die CDU macht, ist unzulässig und unsauber. Kurzum: Sie haben die CDU in Nordrhein-Westfalen als Populisten beschrieben. Herzlichen Glückwunsch! (Unruhe bei der AfD) Das Ziel unseres Gesetzes ist klar. Legale öffentliche und nicht öffentliche Versammlungen werden gewaltsam blockiert und verhindert; man will unsere Versammlungen sprengen. Systematische Blockade- und Kampfübungen, geplante Umgehungstaktiken, das Sammeln von Steinen für spätere Angriffe und das gewaltsame Durchbrechen polizeilicher Absperrungen werden bundesweit koordiniert, im Vorfeld detailliert abgestimmt, organisiert und trainiert, auch hier bei uns in Bayern. Bayern entwickelt sich dabei zunehmend zu einem Rückzugs- und Kristallisationspunkt dieser Strukturen. Damit muss Schluss sein. (Beifall bei der AfD) Der Anschlag auf die Infrastruktur in Berlin, der zu einem tagelangen Stromausfall führte, ist laut einem aktuellen Artikel in "Die Welt" von einem Verdächtigen verübt worden, der auch in Bayern Anschläge geplant hat. Diese Entwicklung zeigt, dass die militanten Strukturen nicht nur Versammlungen stören wollen; sie üben systematisch, wie man ganze Städte lahmlegt. Das haben auch die Betreiber von "widersetzen" klargemacht. Bayern darf kein Trainingslager für solche Gewalttouristen sein. Die Staatsregierung verfügt bis heute nicht über umfassende Übersichten über Anzahl und Umfang solcher Übungen. Lediglich beispielhaft konnten für das Jahr 2025 sechs Übungen im Raum Aschaffenburg und Nürnberg benannt werden mit Mottos wie "Aktionstraining FLINTA only", "Üben von zivilem Ungehorsam" oder "Rheinmetall Entwaffnen". Erkenntnisse zu Teilnehmerzahlen fehlen weitgehend. Man lässt linke Gewalttäter gewähren und kann oder will nicht dagegen vorgehen. Der Verfassungsschutz interessiert sich herzlich wenig. Auch die Enthüllung von "Apollo News" zur kämpferisch-aggressiven Haltung von "widersetzen" führte nicht zu einer Beobachtung. Auch der Polizei waren angekündigte Straftaten egal. Das ändern wir mit unserem Gesetz. Im November 2025 mobilisierten Linksextremisten bundes- und bayernweit gegen den Gründungskongress der AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" in Gießen. Die Interventionistische Linke führte in Zusammenarbeit mit dem "widersetzen"-Netzwerk des VVN-BdA Blockadeübungen unter dem Motto "AfD-Jugend stoppen" durch. In Gießen errichteten Demonstranten Barrikaden, griffen Polizisten und Veranstaltungsteilnehmer an und blockierten Zufahrten. Dasselbe Netzwerk und vergleichbare Strukturen bereiteten massive Störungen für den AfD-Bundesparteitag im Juli 2026 in Erfurt vor, inklusive brutaler Angriffe auf Journalisten, die über linke Gewalt berichten wollten. In Bayern liefen und laufen umfangreiche Vorbereitungen für derartige Blockaden. Diese Form des organisierten Gewalttourismus hat auch Vorläufer – das hat mein Kollege schon ausgeführt – beim G20-Gipfel in Hamburg. Was damals als Ausnahmeerscheinung galt, ist heute zur trainierten Strategie geworden. Linksextremisten dürfen in Bayern Kampf- und Blockadeübungen durchführen. Bayern ist inzwischen in Deutschland nicht mehr nur dafür bekannt, BMWs und Audis zu exportieren, sondern auch linke Gewalt. Unser Gesetzentwurf schließt diese Schutzlücke. Er orientiert sich am bewährten Vorbild des § 7 des Versammlungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und erweitert das Störungsverbot in Artikel 8 des Bayerischen Versammlungsgesetzes ausdrücklich auf Handlungen im Vorfeld. Künftig ist es verboten, Handlungen vorzunehmen, die auf die Förderung, Koordinierung oder Planung von Gewalttätigkeiten, Androhungen oder erheblichen Störungen gegen bevorstehende Versammlungen gerichtet sind. Blockade- und Kampfübungen, Probeblockaden, geplante Umgehungstaktiken und systematische Aufrufe werden damit dem Störungsverbot unterworfen und strafbar gemacht. Artikel 20 des Bayerischen Versammlungsgesetzes wird entsprechend angepasst, damit alle Tatbestände strafbewehrt sind. Dass dies notwendig ist, habe ich gerade ausgeführt. Wir geben der Polizei ein Instrument an die Hand, um linksextreme Übergriffe zu verhindern und um das Grundgesetz schützen zu können. Versammlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit gelten für alle. Wer in der Gesetzgebung nichts verändern will, macht sich mitschuldig. (Beifall bei der AfD)
