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Petra Guttenberger

CSU 25.06.2026 Sitzungen 19/83

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute am Ende eines Prozesses; und zwar ändern wir heute das Strafvollzugsgesetz und beziehen dabei die Erkenntnisse und die Empfehlungen der bgH-Kommission, wie sie so schön hieß, ein. Selbstverständlich tun wir das unter dem Gesichtspunkt, dass es vollzugsmäßig gut umsetzbar sein muss und dass dadurch auch die wichtigsten Gefahren gebannt werden. Zur Erinnerung: Aufgrund den mit der Justizvollzugsanstalt Gablingen verbundenen Vorwürfen, die wir auch der Presse entnehmen konnten und zu denen jetzt der Prozess in Gang kommt, sind diese Empfehlungen nötig geworden. Ich danke Herrn Minister Eisenreich noch mal ganz herzlich dafür, dass er diese bgH-Kommission so schnell ins Leben gerufen hat. Zentraler Punkt ist für uns die Einführung eines Richtervorbehalts. Wer also in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht wird, weil er sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befindet, der darf dort nur für maximal 72 Stunden ohne richterliche Begutachtung und ohne einen entsprechenden richterlichen Beschluss untergebracht sein. Das war uns ganz besonders wichtig. Zudem wollen wir die Anordnungsgründe für diese ganz besondere Sicherungsmaßnahme anpassen: Fluchtgefahr ist fortan kein eigenständiger Grund mehr für eine Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum. Ein weiterer wichtiger Baustein ist für uns die Stärkung der Rechte der Gefangenen bei bgH-Unterbringungen, die Schaffung der Möglichkeit, ihre Verteidigerinnen und Verteidiger entsprechend zu informieren, sowie die Möglichkeit, eine gerichtliche Überprüfung nach §§ 109 ff. Strafvollzugsgesetz anzustoßen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern im Vollzug, und mit der Neuregelung des Artikels 201 wird eine datenschutzkonforme Grundlage für eine abgestimmte bessere Behandlung der Gefangenen geschaffen. All diese Änderungen werden in dem Gesetz verankert, und über Verweisungen gelten sie dann auch für den Jugendarrestvollzug und den Vollzug der Untersuchungshaft. Für den Vollzug der Sicherungsverwahrung sind gesonderte, inhaltsgleiche Regelungen vorgesehen. Über die Empfehlungen der bgH-Kommission hinaus wird mit diesem Gesetzentwurf weiterer Anpassungsbedarf aufgegriffen. So wird eine Klarstellung der Regelung zum Leistungslohn sowie eine klarstellende Regelung in Bezug auf Freistellungstage geschaffen. Es erfolgt eine Klarstellung bei der Überschrift im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Suchtmittelmissbrauchsproblematik. Schließlich wird klargestellt, dass die 40-Stunden-Arbeitswoche auch für Sicherungsverwahrte gilt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat vier Änderungsanträge eingereicht, denen wir aber – ich ziehe es gleich vorweg – nicht folgen werden. Zum einen sollte hier der offene Vollzug gestärkt werden. Ich sage dazu: Aus grundsätzlichen Gründen haben wir den offenen Vollzug als eine Ausnahmeform zum Regelvollzug konzipiert, und zwar bei besonderer Eignung. Auch wir sehen, dass der offene Vollzug in der Anordnung zurückgeht. Dies findet aber seine Grundlage darin, dass es auch eine veränderte Gefangenenzusammensetzung gibt, die weniger geeignete Fälle nach sich zieht. Wer eine schwere Suchtmittelproblematik hat, der eignet sich eben nicht für den offenen Vollzug, weil die Versuchung, am Abend ein entsprechendes Päckchen für den Eigen- und Fremdverbrauch mitzubringen, relativ hoch ist. Dieser Änderungsantrag sieht offensichtlich nicht, dass es immer einer notwendigen Einzelabwägung unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände des konkreten Gefangenen bedarf. Außerdem wird hier eine ausdrückliche Regelung des Übergangs- und Entlassungsmanagements vorgeschlagen, die wir auch ablehnen werden; denn genau dieser Themenbereich ist in der Praxis bereits überwiegend umgesetzt, ohne eine besondere gesetzliche Regelung. Nunmehr sollen sozusagen separate Ansprechpartner von außen die Entlassungs- und Übergangsmanagementaufgaben übernehmen. Wir sind der Ansicht, dass dies keinen Mehrwert hat und man in der individuellen Situation betrachten sollte, ob Außenstehende oder Menschen im Vollzug hier die beste Wahl sind. Wem soll das Ganze nutzen? – Dem aus der Haft zu Entlassenden und niemand anderem. Dann wird noch eine Einführung des Vollzugs in freien Formen vorgeschlagen. So etwas gibt es teilweise im Jugendstrafrecht, ja, aber auch da nicht beim Jugendarrest; denn wer in den Jugendarrest kommt, der hat entweder erstmalig eine sehr schwere Straftat begangen oder aber er befindet sich auf dem falschen rechtlichen Weg schon in einem sehr vorgerückten Stadium. – Bringen wir es mal auf den Nenner. – Eine Ausweitung auf die Erwachsenen sehen wir hier überhaupt nicht, da ja heute schon das Problem ist, dass die Zahl derer, die sich für einen offenen Vollzug eignen, abnimmt. Somit sehen wir hierfür überhaupt keinen Raum. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Auch eine Befristung von bgH-Unterbringungen halten wir absolut nicht für zielführend; denn es ist ein schwerwiegender Eingriff, jemanden in einem besonders gesicherten Haftraum unterzubringen. Deshalb muss regelmäßig geprüft werden, ob dieser Zustand noch anhält, der das erfordert. Aufgrund dessen ist eine sofortige Entscheidung zu treffen. Nach 72 Stunden ist hier noch eine richterliche Entscheidung einzuholen. Wo bitte soll ein Mehrwert einer zeitlichen Befristung sein? – Wir sehen ihn nicht. Aus diesen Gründen möchten wir diesen Änderungsanträgen natürlich nicht folgen. Ich möchte jetzt auch die Möglichkeit nutzen, noch einmal zu sagen: Wir sind froh, dass das Ministerium hier so schnell reagiert hat, dass man alles getan hat, um den Fall Gablingen aufzuklären. Aber das heißt nicht, dass man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Generalverdacht stellt. Ich möchte hier einfach noch einmal die Möglichkeit nutzen, herzlichen Dank an alle zu sagen, die im Vollzug arbeiten, ob das Vollzugsbeamte sind, ob das die Menschen in den Krankenabteilungen, in der psychologischen Betreuung, im sozialtherapeutischen Bereich und weit darüber hinaus sind. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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