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Christoph Maier

AfD 25.06.2026 Sitzungen 19/83

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für die GRÜNEN ist jeder Leistungsanspruch eine Zumutung. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das ist den meisten Bürgern glücklicherweise mittlerweile bekannt. Herr Schuberl bezeichnete die Staatsexamina sogar als – ich zitiere – "geistige Misshandlung". Wenn Sie so darunter gelitten haben, dann freue ich mich, dass Sie heute so kerngesund hier sitzen. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Nolte (AfD)) Meine Damen und Herren, ein hoher Maßstab ist kein Unrecht. Diese grüne Mitleidsnummer ist geradezu peinlich. Ja, es stimmt, die Lage ist bitter, wenn man sechs Jahre studiert, sich durchkämpft und am Ende ohne Abschluss dasteht. Das muss man sehr ernst nehmen – wir von der AfD nehmen das auch sehr ernst. Nur diese Feststellung macht diesen Gesetzentwurf aber noch lange nicht zu einem guten Gesetzentwurf. Genau an dieser Stelle beginnt das Problem der GRÜNEN. Erstens. Im Gesetzentwurf klingt es so, als bestehe mehr als jeder vierte Prüfling die Erste Juristische Staatsprüfung nicht. Das klingt zwar dramatisch, ist aber glücklicherweise falsch. Gemeint sind damit nicht nur die Erstantritte; es gibt auch Wiederholungsmöglichkeiten. Dort scheitern endgültig nicht 25 %, sondern gerade einmal 3,7 %. Das ist eine völlig andere Lage. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das Ganze betrifft also deutlich weniger Studenten, als von Ihnen hier suggeriert wird. Zweitens verweisen die GRÜNEN als Positivbeispiel gerne auf Baden-Württemberg. Schauen wir doch mal nach Baden-Württemberg. Dort ist Voraussetzung, dass – ich zitiere – "erfolgreich eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erbracht" wurde. Das ist also etwas, was bei einem Bachelor selbstverständlich sein muss, nämlich eine Abschlussarbeit. Doch was fordern Sie hier heute in Bayern? – Mit Ihrem Gesetzentwurf soll folgender Artikel 96a Absatz 3 eingefügt werden: "Für die Verleihung des Bachelorgrades dürfen keine zusätzlichen Studien- oder Prüfungsleistungen verlangt werden." Sie wollen also Ergänzungsprüfungen und Abschlussarbeiten mit Ihrem Gesetzentwurf einfach ausschließen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Bachelor muss doch etwas bedeuten. Ein Bachelorgrad muss beweisen, dass sein Träger wissenschaftlich arbeiten kann. Eine Schwerpunktprüfung reicht dafür nicht aus. Ja, eine Schwerpunktprüfung ist wichtig; sie zeigt eine Leistung aber nur in einem beschränkten Bereich. Sie ersetzt keine juristische Gesamtqualifikation, und sie ersetzt auch keine vernünftige Abschlussarbeit. Wenn man daraus automatisch einen Bachelor macht, hilft man dem Studenten nicht, sondern verwässert einfach nur den Bachelor, der in Bayern bereits existiert. Drittens. Der Gesetzentwurf soll sogar rückwirkend bis zum 1. Januar 2019 gelten. Wir reden also auch über Personen, die längst aus dem Studium raus sind und längst andere Wege gegangen sind, die vielleicht seit Jahren keinen Kontakt mehr zur Universität hatten und heute fest im Berufsleben stehen. Denen will man nachträglich eine Urkunde ohne Wert hinterherschicken? – Das machen wir nicht mit. Viertens. Ihr Vorschlag ist besonders den Studenten gegenüber unfair, die in Bayern bereits einen echten Bachelorstudiengang studieren. Schauen Sie auf die Universitäten Passau oder Erlangen. Dort entscheiden sich Menschen bewusst für Studiengänge wie Legal Tech oder Öffentliches Recht. Das sind eigene Studiengänge mit eigener Struktur, eigenen Prüfungen und einem eigenen Abschlussprofil. Wenn Sie einen Bachelor gleichen Namens daneben stellen und keine zusätzlichen Leistungen verlangen, dann schaffen Sie Verwirrung und entwerten schlussendlich die Abschlüsse der Studentinnen und Studenten, die bewusst diesen Weg gegangen sind. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ich bin davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf niemandem hilft. Meine Damen und Herren, die GRÜNEN leben in einer Traumwelt, in der es nur um das gute Gefühl geht. Sie geben den Problemen freundliche Namen. Damit sind sie aus Ihrer Sicht verschwunden. Sie machen aus einer nicht bestandenen Prüfung kurzerhand einen alternativen Abschluss und machen aus anspruchsvollen Prüfungen direkt eine "geistige Misshandlung". Das hat bei den GRÜNEN System. Auf der einen Seite reden Sie jedes ernste Problem in diesem Land klein; wenn es aber um bewährte Institutionen geht, kennen Sie plötzlich keine Zurückhaltung mehr. Stück für Stück weichen Sie alles auf, was für Leistung, Ordnung und Verlässlichkeit in unserem Land steht. Wer wirklich helfen will, spricht über frühe Beratungen, über sinnvolle Anerkennungs- oder Kombinationsmöglichkeiten. Er spricht mindestens über Leistungen, die noch erbracht werden müssen und schließt sie nicht kategorisch aus. Wer allerdings nur Symbolpolitik möchte, meine Damen und Herren, der verteilt akademische Trostpreise an das akademische Wählerklientel. Wir von der AfD nehmen Studenten ernst. Deswegen sagen wir die Wahrheit. Ein Abschluss muss halten, was er verspricht. Ein bayerisches Staatsexamen hält, was es verspricht. Wer in Bayern studieren möchte, entscheidet sich bewusst für das bayerische Staatsexamen. Wer das nicht möchte, darf auch außerhalb Bayerns studieren. Ein rechtswissenschaftliches Studium wird in Bayern mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Das soll auch so bleiben. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)

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