Alexander Dietrich
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schuberl, normalerweise sollte man erwarten, dass die Argumente für einen Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung besser werden als in der Ersten. Aber ich stelle fest: Das ist nicht der Fall. (Beifall bei der CSU) Deswegen werde ich mich jetzt noch einmal mit Ihren Argumenten auseinandersetzen. Sie haben gerade gesagt, man hätte das Jurastudium erfolgreich abgeschlossen, wenn man zum Staatsexamen zugelassen ist. Was ist denn das für eine Auffassung? – Das ist ein Staatsexamen-Studiengang, und diesen hat man mit nichts anderem abgeschlossen als dem Staatsexamen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Den hat man nicht mit einer Zwischenprüfung oder einer Schwerpunktprüfung abgeschlossen, sondern mit dem Staatsexamen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Sie sagen, man hätte mindestens zehn Semester und manchmal sogar sieben Jahre lang studiert. Es mag sein, dass das vorkommt. Ja, die Regelstudienzeit im Studiengang Rechtswissenschaft beträgt in Bayern zehn Fachsemester. Dabei negieren Sie aber völlig, dass ein großer Anteil der Studierenden den Freiversuch macht und diesen Freiversuch erfolgreich besteht, und zwar schon nach acht Semestern. Die Mindeststudienzeit beträgt sieben Semester. Man kann das Studium nach acht Semestern erfolgreich zum Abschluss bringen. Was schlagen Sie dagegen vor? – Sie wollen für einen ganz kleinen Personenkreis, der das Staatsexamen endgültig nicht besteht, einen automatischen Bachelor einführen. Ich möchte den Blick noch einmal auf die Zahlen richten: Es sind um die 4 %, die die Erste Juristische Staatsprüfung nicht bestehen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wer das Staatsexamen nicht besteht, hat nachgewiesen, dass er über die notwendige juristische Qualifikation nicht verfügt. Wenn dieser Kandidat die notwendige juristische Qualifikation hätte, würde er das Staatsexamen bestehen. Das juristische Staatsexamen ist kein Hexenwerk. Man kann es bestehen. Lassen Sie uns einen Blick auf die Statistik werfen. Sie sagen immer, das Studium sei heute schwerer als früher. Ich frage mich, weshalb die Durchfallquote beim ersten Versuch bei ungefähr 25 % liegt, während sie zu meiner Studienzeit noch bei 35 % lag. Das spricht nicht unbedingt dafür, dass das Examen schwerer geworden ist. Es sind auch ganze Rechtsgebiete aus dem Staatsexamen herausgenommen worden. Auch das muss man zur Kenntnis nehmen. Wir als CSU wollen an dem bewährten System festhalten. Das Jurastudium hat sich bewährt. Wir haben in Bayern eine hervorragende juristische Ausbildung. Aus dem bayerischen Staatsexamen kommen hervorragende Juristinnen und Juristen hervor. Wir wollen auch am Leistungsprinzip festhalten; denn schließlich führt das juristische Studium mit der sich anschließenden Zweiten Juristischen Staatsprüfung als Regelqualifikation in den öffentlichen Dienst, für den nach dem Grundgesetz das Leistungsprinzip gilt. In der Debatte wird auch immer wieder angeführt, dass alle anderen Bundesländer es auch so machten. Dieses Argument, das Sie früher schon gebracht haben, haben Sie heute nicht vorgetragen, Herr Schuberl; denn es ist auch nicht richtig. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ich habe das Justizministerium gebeten, mir zu sagen, welche Bundesländer diesen vollintegrierten Bachelor haben. Es sind acht Bundesländer. Ein neuntes Bundesland hat dazu gerade ein Gesetzgebungsverfahren. Die restlichen sieben Bundesländer haben ihn nicht. Die Behauptung, dass alle anderen Bundesländer einen integrierten Bachelor hätten, ist falsch. Es gibt in den anderen Bundesländern Kombinationsmodelle. Das sind diejenigen Länder, die diesen vollintegrierten Bachelor nicht haben. Darüber kann man sich auch in Bayern Gedanken machen, ob es Sinn hat, dass wir uns in diese Richtung bewegen. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass wir bereits heute ordentliche Bachelorstudiengänge in Bayern haben, nämlich in Passau, in Bayreuth und in Würzburg. In Würzburg ist die Verzahnung eng, sodass 80 % der Leistungen aus dem Staatsexamensstudiengang für den Bachelorstudiengang angerechnet werden. Das ist der richtige Weg. Ein Bachelor muss ein ordentlicher Abschluss sein; denn sonst würde man andere Bachelorabschlüsse entwerten. Ein Bachelor muss aus unserer Sicht eine echte Zusatzqualifikation beinhalten, wie zum Beispiel Legal Tech, Wirtschaftsrecht oder Internationales Recht. Wenn dies der Fall ist, kann man darüber reden. Es ist aber sicherlich nicht der richtige Weg, automatisch nach einer frei gewählten Schwerpunktprüfung einen Bachelor of Laws zu verleihen, weil man die Schwerpunktprüfung zum Beispiel in Rechtsgeschichte machen kann. Dann hat man einen Bachelor of Laws in Rechtsgeschichte. Jemand anders hat ihn dann in Legal Tech. Es muss also ein vollwertiger Studiengang sein. Dann hat es Sinn. (Beifall bei Abgeordneten der CSU – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Baden-Württemberg geht diesen Weg parallel zum vollintegrierten Bachelor dadurch, dass es diese Kombinationsstudiengänge gibt. Das Saarland hat das auch gerade umgesetzt. Ich betone nochmals: Wir haben in Bayern bereits Bachelor-Studiengänge, die bewährt sind. Wir werden uns nun gemeinsam mit dem Justizministerium Gedanken machen. Auch parteiintern haben unsere Juristen es im Arbeitskreis auf der Tagesordnung. Wir werden auch mit der Jungen Union und dem RCDS darüber sprechen, wie wir sinnvolle Reformen umsetzen können. Der vollintegrierte Bachelor ist keine sinnvolle Reform. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
