Florian von Brunn
Lieber Herr Kollege Miskowitsch, Sie haben gerade versucht, die Debatte etwas schräg darzustellen. Sie sprechen von einem Betrieb mit zwei Millionen Euro. Wir diskutieren über die Verschonungsbedarfsprüfung; diese setzt bei 26 Millionen Euro vererbbarem Vermögen ein. Was sagen Sie zu einem Fall, bei dem man – das ist heute rechtlich möglich – eine mittellose Familienstiftung gründet, an die man 100 Millionen Euro verschenkt? Dann wird Bedürftigkeit festgestellt, sodass keine Erbschaftsteuer verlangt wird. Ist das eine gerechte Lösung? (Beifall bei der SPD)
