Josef Schmid
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union hat CBAM nach einer mehrjährigen Übergangsphase seit dem Jahr 2023, in der nur Berichtspflichten gegolten haben, ab 2026 als vollwirksames CO -Grenzausgleichssystem eingeführt. Gegen diese Berichtspflichten gehen wir inzwischen ebenfalls aus guten Gründen vor. Bei diesem CBAM geht es darum, Wettbewerbsverzerrungen für EU-Unternehmen zu vermeiden, weil Produzenten in Drittstaaten ohne vergleichbare Klimaschutzauflagen produzieren. Meine Damen und Herren, dieses Ziel ist richtig. Dieses Ziel ist aus ökonomischen Gründen unterstützenswert. Wir brauchen ein Level Playing Field im internationalen Handel und Investitionsanreize zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien. Wir müssen außerdem auch den klimapolitischen Effekt des EU-Emissionshandels durch eine Ausweitung der Preissignale auf Importe erhöhen. Diese Zielsetzungen sind richtig. Was man bemängeln konnte, war der Bürokratieaufwand bei den Berechnungen und beim Nachweis von Emissionen. Dadurch sind natürlich Wettbewerbsnachteile für Exporteure entstanden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, um diesen Bedenken der AfD entgegenzuwirken, gibt es bei der EU das Omnibuspaket. Dabei wurden Schwellenwerte und einfachere Verfahren eingeführt, durch die insbesondere kleine und mittlere Importeure entlastet werden, ohne die ökologische Lenkungswirkung des gesamten Instruments substanziell zu schwächen. Konkret wurde deshalb ein kumulativer Schwellenwert von 50 Tonnen pro Importeur eingeführt. Dadurch werden zwar 90 % der Importeure von den Pflichten befreit, trotzdem deckt dieser Schwellenwert 99 % aller Emissionen ab. So ist es richtig. Das nennt man eine Politik, die ihre Zielsetzungen im Auge behält, aber mit Augenmaß vorgeht. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
