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Josef Schmid

CSU 17.06.2026 Sitzungen 19/82

Herr Kollege Köhler, wenn Sie meinen, dass irgendetwas grundrechtsrelevant wäre, dann klagen Sie halt. Es ist Ihr gutes Recht, Sie haben es auch gerade wieder gemacht, und mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hat Ihnen gerade ein unabhängiges Gericht in einem demokratischen Rechtsstaat gesagt: Ja, Sie dürfen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dieser Satz beantwortet auch den gesamten Rest. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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