Martin Wagle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Striedl, Sie überraschen mich schon wieder, weil Sie ausnahmsweise einmal anwesend sind und Ihren Antrag vorstellen. (Widerspruch bei der AfD) Ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Diesen Antrag braucht es genauso wenig wie den, den Sie vorher nicht vorgestellt haben. Ich kann mir jetzt ein bisschen Zeit sparen; denn vorher habe ich Ihren Antrag vorstellen müssen, weil sonst keiner gewusst hätte, worüber wir debattieren. Jetzt kann ich es wenigstens kürzer machen. Sie beschreiben einen Personenkreis, der am Schienenpersonennahverkehr teilnimmt und dadurch auffällt, dass er keinen Fahrschein mit sich führt, den Zug beschmutzt oder beschädigt, die Auskunft verweigert, vielleicht auch über den Fahrschein und die Identität, oder aggressives Verhalten an den Tag legt. Dafür gibt es klare Regelungen, wie in diesen Fällen vorzugehen ist. Diese sind auch einzuhalten und haben sich als wirksam bewährt. Die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sind darin geschult, sich in solchen Fällen richtig zu verhalten und zu deeskalieren. Diese haben auch die Möglichkeit, Bodycams zu tragen, um diese Vergehen aufzuzeichnen, genauso wie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Wenn man merkt, etwas gerät außer Kontrolle, dann kann man sofort die Bundespolizei verständigen, die dann am nächstgelegenen Bahnhof wartet und den jeweiligen Delinquenten in Empfang nimmt und die weiteren Schritte einleitet. Die weiteren Schritte sind auch, die Personalien festzustellen und gegebenenfalls auch Anzeige zu erstatten und sämtliche Dinge, die beschädigt worden sind, wieder einzufordern. Hier gibt es keine Lücke. Es gibt ein komplett geregeltes Vorgehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Darüber hinaus hat die Bundespolizei auch Möglichkeiten, Videoaufzeichnungen am Bahnhof oder in den Zügen zu sichten, Material zu sichten und dann festzustellen, wer was getan hat. Auch das ist möglich. Es gibt übrigens auch im öffentlichen Personennahverkehr schon Kameras, die automatisch mit KI feststellen, wo aggressives Verhalten stattfindet, und dann auch Alarm auslösen und die nötigen Schritte einleiten. Es ist tatsächlich alles geregelt. Dass manches eskaliert, werden Sie weder irgendwo im öffentlichen Raum noch sonst irgendwo verhindern können durch das, was Sie hier als Lösung anbieten. Das ist ja ein Witz: digitale Hausverbote, unverhältnismäßige Beförderungsausschlüsse, Identifikationsobliegenheit mit dem Vollzug durch das Zugpersonal – das ist alles ein Witz –, umfangreiche Gesetzesänderungen usw. Das ist völlig untauglich. Das Vorgehen ist geregelt und wirksam. Dabei bleiben wir auch. Es ist Blödsinn, was Sie hier vorschlagen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
