Alexander Flierl
Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Natur zu schützen, Arten zu erhalten, unsere Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu sichern und damit schlichtweg unsere Schöpfung zu bewahren, ist eine gemeinsame Verantwortung. Darüber besteht in diesem Haus sicherlich weitgehend Einigkeit. Uneinigkeit besteht allerdings darüber, mit welchen Instrumenten diese Ziele erreicht werden sollen und wie weit staatliche und insbesondere europäische Eingriffe dabei gehen dürfen. Gerade Bayern hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass der Naturschutz dann erfolgreich ist, wenn er gemeinsam mit den Menschen gestaltet wird und nicht gegen sie. Genau deshalb kritisieren wir die europäische Wiederherstellungsverordnung in ihrer jetzigen Form. Das Problem ist nicht der Naturschutz, das Problem ist diese Verordnung mit unklaren Vorgaben und Maßgaben, mit gesetzten Zielen, mit mehr Bürokratie und insbesondere mit mehr Vorschriften. Diese Verordnung setzt, wie sie selbst sagt, ambitionierte Vorgaben für die Wiederherstellung von Ökosystemen in Europa. Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen unbeantwortet: Wer soll die Maßnahmen umsetzen? Wer soll sie finanzieren? Wie sollen die betroffenen Kommunen, Landwirte, Waldbesitzer und Behörden die Vorgaben überhaupt bewältigen? Die Europäische Union darf nicht den Fehler machen, immer neue Ziele zu formulieren, ohne die praktische Umsetzung mitzudenken. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Was auf dem Papier gut klingt, kann vor Ort erhebliche Probleme verursachen. Wenn Landwirte befürchten müssen, dass ihre Flächen künftig stärker reglementiert werden, wenn Kommunen Sorgen haben, dass notwendiger Wohnungsbau erschwert wird oder wenn Waldbesitzer nicht mehr wissen, welche Vorgaben morgen gelten, dann entsteht kein Vertrauen, sondern dann entsteht Verunsicherung – und die können wir uns in dieser Zeit ganz sicher nicht leisten. Genau diese Verunsicherung erleben wir derzeit. Die Wiederherstellungsverordnung droht zu einem weiteren Beispiel dafür zu werden, wie Erwartungen formuliert werden, die anschließend von Ländern, Kommunen und den Betroffenen vor Ort erfüllt werden sollen, und zwar ohne ausreichende finanzielle oder rechtliche Klarheit. Deshalb ist unsere Haltung eindeutig: Wir wollen Naturschutz zusammen mit den Menschen und nicht gegen die Menschen. Bayern ist kein Freilichtmuseum, sondern eine über Generationen gewachsene Kulturlandschaft. Die Lebensräume, die Artenvielfalt und die charakteristischen Landschaften unseres Landes sind nicht durch Stillstand entstanden; sie sind entstanden, weil Waldbesitzer, Landwirte, Almbauern, Teichwirte und viele andere, wie Jäger, Fischer und Imker, ihre Flächen verantwortungsvoll bewirtschaften und pflegen. Hierbei unterstützen wir sie. Wer Naturschutz dauerhaft erfolgreich machen will, darf deshalb weder die Nutzung und den Schutz noch die Landwirtschaft und den Naturschutz gegeneinander ausspielen. (Christian Hierneis (GRÜNE): Das macht ihr doch!) Unser Ansatz lautet: Schützen und nützen. Wir wollen Kooperation statt Konfrontation. Wir wollen Anreize statt zusätzlicher Bürokratie. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Gerade Bayern zeigt seit Jahren, dass dieser Ansatz auch funktioniert. Der Vertragsnaturschutz, das Kulturlandschaftsprogramm, die Landschaftspflegeverbände, die hier wirklich auch segensreich wirken, sowie zahlreiche freiwillige Maßnahmen beweisen, dass Naturschutz dauerhaft erfolgreicher ist, wenn Eigentümer und Bewirtschafter als Partner gewonnen werden. Wer dagegen auf immer neue Dokumentations-, Berichts- und Kontrollpflichten setzt, riskiert das Gegenteil dessen, was eigentlich erreicht werden soll. Deshalb fordern wir ganz klar zunächst die Aufhebung dieser Verordnung. Wer Politik ernst nimmt, will Antworten für alle denkbaren Entwicklungen geben. Deshalb beschränken wir uns nicht auf Forderungen, sondern nennen die notwendigen Schritte, um die Interessen Bayerns zu wahren, falls eine Aufhebung auf europäischer Ebene nicht durchsetzbar sein sollte. Für uns ist aber auch klar – und das möchte ich noch einmal klarstellen –: Die Aufhebung dieser Verordnung hat für uns Priorität. Der Reset-Knopf muss gedrückt werden. Wir brauchen ganz klar einen Neustart. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Sollte dies auf europäischer Ebene nicht durchsetzbar sein, braucht es zumindest ein Moratorium und eine grundlegende Überarbeitung der Umsetzungsvorgaben; denn es ist nicht akzeptabel, dass Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne vorlegen sollen, während gleichzeitig wesentliche und zentrale Fragen der Finanzierung, der Datengrundlagen und der konkreten Rechtsfragen nach wie vor offen sind. Wer bestellt, muss auch zahlen – dieser Grundsatz gilt insbesondere für die Europäische Union. Wenn für Maßnahmen und für den Verwaltungsvollzug Milliardeninvestitionen notwendig sind – man spricht von 11 Milliarden Euro pro Jahr für Deutschland –, dann dürfen diese Kosten nicht einseitig auf die Länder, die Kommunen oder private Flächeneigentümer abgewälzt werden. Die Finanzierung muss sowohl für die Maßnahmen als auch für den erheblichen Verwaltungsaufwand verbindlich geklärt sein. Wir sprechen hierbei nicht über einzelne Naturschutzprojekte, sondern wir sprechen über einen tiefgreifenden Eingriff in die zukünftige Flächennutzung in Europa. Deshalb genügt es nicht, große Ziele zu formulieren. Wer solche Vorgaben macht, muss auch sagen, wie sie finanziert werden sollen, welche Folgen sie für die Landwirtschaft, für die Forstwirtschaft, für die Kommunen und für den Wohnungsbau haben und wie die Umsetzung vor Ort tatsächlich gelingen kann. Die Europäische Union bleibt diese Antworten bislang schuldig. Deswegen endet unser Ansatz nicht bei der Kritik an bestehenden Defiziten, sondern beschreibt konkrete Wege, wie die Interessen Bayerns, seiner Kommunen und der Land- und Forstwirtschaft wirksam geschützt werden können. Dabei muss auch eines ganz klar gesagt werden: Naturschutz nur auf dem Papier bringt uns nicht weiter. Verordnungen, Pläne und Zielzahlen allein machen noch keinen besseren Zustand von Lebensräumen, Wäldern oder Gewässern. Wenn Vorgaben nicht umsetzbar sind, wenn Akzeptanz schwindet und verloren geht und wenn die Finanzierung ungeklärt bleibt, dann ist weder der Natur und der Artenvielfalt noch den Menschen geholfen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich sage es klar und eindeutig: Erfolgreicher Naturschutz entsteht nicht am Schreibtisch, sondern auf den Wiesen, in den Wäldern, an den Gewässern und auf den Almen unseres Landes. Er entsteht dort, wo Menschen tagtäglich Verantwortung übernehmen. Dort werden Lebensräume gepflegt, Moore erhalten, Gewässer entwickelt und Wälder für kommende Generationen umgebaut. Deswegen brauchen wir intelligente, gute Lösungen, um die unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen. Wir brauchen Lösungen mit Augenmaß – und genau dieses lässt auch diese Verordnung vermissen. (Johannes Becher (GRÜNE): Wie schauen die Lösungen genau aus?) Für uns ist ganz klar, dass wir, auch wenn ehrgeizige Ziele beschlossen werden, einen ehrgeizigen Plan für die Finanzierung, die Praxistauglichkeit und die Akzeptanz einfordern. (Tim Pargent (GRÜNE): Ihr habt gar keinen Plan!) Das ist unser Votum. Ich danke der Bayerischen Staatsregierung sehr herzlich insbesondere dafür, dass sie die Probleme dieser Verordnung frühzeitig erkannt hat, dass sie auf europäischer Ebene, auf der Landes- und der Bundesebene diese Probleme benannt hat und auf eine Neuauflage bzw. eine Abänderung dieser Verordnung setzt. (Tim Pargent (GRÜNE): Sie sind doch dagegen!) Allen voran ist unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder zu danken, der das in den Koalitionsausschuss und auch in den Bundesrat eingebracht hat. Zu danken ist auch unseren beteiligten Ressortministern: unserer Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, unserem Bauminister Christian Bernreiter und insbesondere auch unserem Europaminister Eric Beißwenger, der diese Sachen auf europäischer Ebene bei der Kommissionspräsidentin adressiert hat. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Zu danken ist selbstverständlich auch unserem Umweltminister Thorsten Glauber, mit dem wir diese Probleme zusammen anpacken und mit dem wir eine gemeinschaftliche Haltung feststellen. Sie, die Mitglieder der Staatsregierung, und auch wir stehen für einen Weg, den wir in Bayern seit Jahren erfolgreich verfolgen: Naturschutz durch Kooperation statt Konfrontation. Naturschutz durch Verantwortung statt Bevormundung. Naturschutz gemeinsam mit den Menschen, die unsere Heimat täglich gestalten. (Johannes Becher (GRÜNE): Sie stehen doch für Konfrontation beim Verbandsklagerecht und Konfrontation bei der Umweltverträglichkeitsprüfung!) Ich bitte um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Der Vollständigkeit halber stelle ich klar: Den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD lehnen wir ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
