Markus Rinderspacher
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Zweiten Lesung befassen wir uns heute mit einem Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick eine Anpassung des Ehrenzeichenrechts darstellt, tatsächlich aber eine wichtige inhaltliche Weiterentwicklung unserer staatlichen Anerkennungskultur vornimmt. Der Kern des Gesetzentwurfs ist die Umwandlung des bisherigen Ehrenzeichens für Verdienste im Auslandseinsatz in ein Ehrenzeichen für Verdienste um Frieden und Verteidigung. Damit wird der Kreis derjenigen Leistungen, die Bayern auszeichnen kann, sinnvoll erweitert. Das bisherige Ehrenzeichen war in seiner Bezeichnung und Ausrichtung eng mit dem Schwerpunkt der vergangenen Jahrzehnte verbunden. Es trug der Zeit Rechnung, in der Auslandseinsätze der Bundeswehr das öffentliche Bild deutscher Sicherheitspolitik maßgeblich prägten. Die Bundeswehr war auf dem Balkan, in Afghanistan, in Mali und an vielen anderen Orten im Einsatz. Wer dort Verantwortung übernahm und unter schwierigen Bedingungen half, den Frieden zu sichern, die Stabilität zu fördern und Menschen zu schützen, verdiente und verdient unsere Anerkennung. Als sozialdemokratische Partei, die aktuell den hochgeschätzten Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius stellt, den beliebtesten Politiker der Bundesrepublik Deutschland, sagen wir ausdrücklich: Unser Dank gilt unseren Soldatinnen und Soldaten für ihren Dienst an unserem Land. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die Aufgaben von Frieden und Verteidigung erschöpfen sich nicht in Auslandseinsätzen. Genau dieser Erkenntnis folgt der vorliegende Gesetzentwurf. Künftig soll das Ehrenzeichen an militärische und zivile Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in besonderer Weise um Frieden, Landesverteidigung oder Bündnisverteidigung verdient gemacht haben. Damit wird das Spektrum sicherheitsrelevanter Leistungen erfasst. Die Auszeichnung öffnet sich für diejenigen, die zur Verteidigung unserer Freiheit beitragen, unabhängig davon, ob dies im Ausland oder im Inland geschieht. Das ist ein sachgerechter und zeitgemäßer Ansatz. Der Gesetzentwurf schafft dabei ausdrücklich keine militärische Sonderauszeichnung. Vielmehr bleibt das Ehrenzeichen eine zivile Auszeichnung des Freistaats Bayern. Gewürdigt werden können sowohl militärische als auch zivile Verdienste um Frieden, Freiheit und Sicherheit. Ebenso gibt es auch weiterhin eine Regelung für die humanitären Auslandseinsätze von Hilfsorganisationen. Mit der Neuausrichtung des Ehrenzeichens entsteht keine Anerkennungslücke. Vielmehr werden diese Leistungen künftig systemgerecht im Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz verankert. Wer Menschen aus lebensbedrohlichen Situationen rettet, wer humanitäre Hilfe leistet oder nach Katastrophen zerstörte Infrastruktur wiederherstellt, soll auch weiterhin ausgezeichnet werden können. Der Gesetzentwurf stellt also sicher, dass diese Verdienste sichtbar und würdig anerkannt bleiben. Das ist nicht nur folgerichtig, sondern auch ein wichtiges Signal an die vielen Angehörigen von Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks, die weltweit Hilfe leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf bewahrt die Anerkennung für frühere Auslandseinsätze. Er stärkt die Würdigung von Leistungen für Frieden und Verteidigung insgesamt. Er schafft eine nachvollziehbare Zuordnung humanitärer Hilfseinsätze. Er sorgt dafür, dass staatliche Auszeichnungen auch künftig die Realität derjenigen abbilden, die Verantwortung für unsere Sicherheit, für unsere Freiheit und für unseren Frieden übernehmen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄHLERN)
