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Alexander Dietrich

CSU 17.06.2026 Sitzungen 19/82

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, dass die Kritik an der Umsetzung der Digitalisierung im öffentlichen Bereich ausgerechnet von einer Partei kommt, die in ihrer Geschichte noch kein einziges Digitalisierungsprojekt im öffentlichen Sektor verantwortet hat. (Beifall bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Das muss man sich doch vorstellen. Es ist immer leicht, irgendwelche Fehler oder Erkenntnisse zu kritisieren; aber wenn man selbst noch überhaupt nichts in diesem Land umgesetzt hat, (Christoph Maier (AfD): Die Zeit wird bald kommen!) dann sollte man sich vielleicht doch mal an die eigene Nase fassen und erst einmal nachdenken, bevor man hier solche Dinge von sich gibt. Warum ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof nicht das erste Gericht gewesen, bei dem wir den elektronischen Rechtsverkehr eingeführt haben? – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist zwar das höchste bayerische Gericht; aber er ist auch das kleinste bayerische Gericht mit den wenigsten Richterstellen und den wenigsten Verfahren. Deshalb halten wir es für vernünftig, dass wir dort mit der Digitalisierung beginnen, wo sie den Bürgern und den Beteiligten den größten Nutzen bringt, nämlich bei der allgemeinen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit. Nachdem wir bei ihnen bereits erfolgreich digitalisiert haben, machen wir das nun auch beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Wir werden deshalb selbstverständlich auch diesem Gesetzentwurf zustimmen. Gleiches gilt auch für die Änderung, die in dieser Debatte bisher nicht erwähnt und damit auch nicht vertieft wurde, nämlich die Anpassung beim Hinterlegungsgesetz. Es ist selbstverständlich, dass dieses Gesetz auch an das Bundesrecht angepasst werden muss – und das tun wir. Bei den Grund- und Mittelschulen sorgen wir für eine Entlastung. Bei ihnen war es zunächst einmal sinnvoll, das zu machen, was man in der Digitalisierung machen sollte, nämlich das Gesetz und die gesetzlichen Zuständigkeiten nachzubilden. Es ist nun einmal so, dass der Freistaat Bayern grundsätzlich auch in Disziplinarverfahren, um die es hier geht, durch die Ausgangsbehörden vertreten wird. Das sind in dem Fall nun einmal die Grund- und Mittelschulen. Wir haben verstanden, dass das vielleicht nicht die beste Lösung war, sondern dass es einfach zu wenige Verfahren sind und damit die Erfahrungen für den Umgang in den Schulen mit diesen Postfächern und mit dieser Technologie fehlen. Deswegen ist es richtig, zu reagieren und zu sagen: Wir machen das, was jetzt in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, nämlich: Wir übertragen diese Aufgabe auf die Schulämter. Das ist auch richtig so. In der Digitalisierung – das nennt man auch "agiles Vorgehen", das ist das, was viele Unternehmen auch erfolgreich gemacht haben – probiert man Dinge aus. Wenn Dinge gut laufen, belässt man sie; wenn Dinge weniger gut laufen, korrigiert man sie. In diesem Fall machen wir das. Deshalb werden wir auch diesem sinnvollen Punkt zustimmen. Also von unserer Seite insgesamt Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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