Christoph Maier
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn in Deutschland das Wort "Digitalisierung" fällt, greifen erfahrene Bürger vorsorglich zum Kugelschreiber; denn sie wissen: Am Ende muss man meist noch etwas ausdrucken, unterschreiben oder per Post nachreichen. Heute beraten wir einen Gesetzentwurf, über den man sagen kann: Es geht ausnahmsweise in die richtige Richtung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof soll nun endlich an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen werden. Das ist richtig; das ist aber auch überfällig. In der Fachgerichtsbarkeit kann seit 2018 elektronisch eingereicht werden. Für Rechtsanwälte und Behörden ist das seit 2022 im Grundsatz Pflicht. Ab dem Jahr 2026 sollen Prozessakten in allen Gerichtszweigen elektronisch geführt werden. Nur der Verfassungsgerichtshof hatte bislang keine entsprechende Regelung – das muss man sich mal vorstellen. Ausgerechnet Bayerns höchstes Gericht in Verfassungsfragen läuft bei der Digitalisierung hinterher. Das passt leider ins Bild dieser Staatsregierung; denn bei der Digitalisierung hält der Staat gerne große Reden, und in der Praxis schiebt er Papier von links nach rechts. Deshalb sagen wir als AfD: Ja, die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof sind sinnvoll. Ja, die elektronische Aktenführung kann und muss die Verfahren am Bayerischen Verfassungsgerichtshof beschleunigen; denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof lässt sich immer noch viel zu viel Zeit für die Bearbeitung einzelner Verfahren. Der Gesetzentwurf überzieht auch nicht. Die Nutzungspflicht trifft nicht den einfachen Bürger, sondern den professionellen Nutzerkreis, der ohnehin mit diesen Strukturen arbeitet. Es muss gelten: Verwaltung und Recht müssen den Bürgern einfach zugänglich sein. In der Praxis läuft dies leider oft anders: immer mehr Verwaltung und technische Hürden, nach denen keiner gefragt hat. Dies führt auch zum nächsten Punkt des Gesetzes. Dieser betrifft die besonderen elektronischen Behördenpostfächer an Grund- und Mittelschulen. Dazu muss man wissen, was im Vorfeld geschehen ist: Erst stattet man rund 3.000 staatliche Grund- und Mittelschulen mit Postfächern aus. Dann merkt man aber im laufenden Betrieb, dass das erheblichen administrativen Aufwand verursacht. Dann stellt man sogar noch fest: Diese Schulen nehmen in der Regel gar nicht an verwaltungsgerichtlichen Verfahren teil, weil sie die Vertretung ohnehin abgeben. Ja, meine Damen und Herren, das hätte man auch vorher wissen müssen. Aber so funktioniert dieser CSU-geführte Staat leider immer häufiger: Erst wird zentral etwas verordnet, dann müssen es die Leute vor Ort ausbaden, und es entsteht Mehraufwand. Dann entsteht Frust, dann entstehen Kosten, und irgendwann kommt die Staatsregierung und nennt das, was letztendlich nichts anderes als die Rücknahme des eigenen Fehlers ist, "Entlastung", wie heute gehört. Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotzdem ist es in der Sache richtig, diese Postfächer an Grund- und Mittelschulen wieder abzuschaffen und die Vertretung unmittelbar auf die Staatlichen Schulämter zu übertragen. Unsere Schulen haben andere Aufgaben. Sie sollen Kindern das Lesen, Schreiben und Rechnen beibringen. Sie sollen Werte weitergeben und für Ordnung im Schulalltag sorgen. Hier sollen die Kinder "in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk" erzogen werden, wie es unsere Verfassung in Artikel 131 Absatz 3 als ein oberstes Bildungsziel vorschreibt. (Beifall bei der AfD) Gerade an Grund- und Mittelschulen ist dieses Bildungsziel stark gefährdet. Sprachförderung, Integration, soziale Konflikte und die Folgen einer jahrelangen, verfehlten Migrationspolitik binden wirklich genug Kräfte. Da braucht es nicht auch noch die Verwaltung von Behördenpostfächern für Gerichtsverfahren, die die Schulen am Ende gar nicht selbst führen. Einen Satz der Staatsregierung sollte man genau lesen. Es steht im Gesetzentwurf drin, die Kosten für einen eigenen Fachaufsatz für den Verfassungsgerichtshof im gemeinsamen Fachverfahren der Justiz könnten derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Da werden wir tatsächlich hellhörig. Auch Sie, Herr Kollege Pohl, könnten hellhörig werden; denn "derzeit noch nicht abschätzbar" ist in der Sprache der Staatsregierung oft die höfliche Umschreibung dafür, dass es am Ende teurer wird, als man heute zugeben möchte. Meine Damen und Herren, genau hier beginnt aber die Arbeit des Parlaments. Wir sind nicht dafür da, Gesetzesvorlagen einfach abzunicken und bei den Kosten die Augen zu schließen. Die Staatsregierung muss ihre Arbeit sauber machen. Wer ein Gesetz vorlegt, soll auch klar sagen, welche finanziellen Folgen damit verbunden sind. Das ist ein wichtiges Kontrollinstrument dieses Hohen Hauses. Wir werden deshalb sehr genau darauf achten, dass aus einer sinnvollen Modernisierung kein neues Fass ohne Boden wird. Der Gesetzentwurf geht im Kern in die richtige Richtung. Er schafft Rechtsgrundlagen, die längst überfällig sind, und er beseitigt den unnötigen Aufwand an Schulen. Deshalb stimmt die AfD dem Gesetzentwurf zu. Aber eines sage ich noch: Lernen Sie endlich aus diesen Fehlern! Digitalisierung ist nicht automatisch Fortschritt. Fortschritt ist, wenn es danach einfacher wird, wenn es schneller wird, wenn die Bürger entlastet werden und vor allen Dingen wenn die Umsetzung im Idealfall nicht allzu teuer wird. Sehr geehrte Damen und Herren, alles andere ist nur Bürokratie mit Bildschirm – und davon und auch von dieser CSU haben die Menschen in Bayern wirklich genug. (Beifall bei der AfD)
