Andreas Schalk
Wertes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will ein bisschen ausholen: Im Jahr 2005 wurde die Besteuerung von Renten grundsätzlich geändert. Dies geschah damals auf der Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Damit wurde die Rente besteuert. Das heißt im Klartext, dass die Beiträge zur Rentenversicherung schrittweise von der Besteuerung befreit sind; dafür wird aber die Rente selbst besteuert. Das führt dazu, dass in der Rente eine Steuer anfällt und die Grundfreibeträge belastet werden. Das hatte man in dieser Form früher nicht. Diese steuersystematische Änderung vor zwanzig Jahren war schlüssig. Vor zwanzig Jahren hat man aber die Entwicklung im Bereich des Fachkräftemangels noch nicht abgesehen. Dieser Entwicklung müssen wir Rechnung tragen. Kollegin Rauscher hat das richtigerweise gerade eben schon angesprochen, dass es darum geht, dass unsere Wirtschaft junge und frische Arbeitskräfte braucht, aber zunehmend auch erfahrene Menschen, die sich in Abhängigkeit von ihren Möglichkeiten einbringen. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Die älteren Menschen sind auch "frisch"! – Beifall bei Abgeordneten der SPD) – Selbstverständlich können auch ältere Menschen "frisch" sein. Deshalb brauchen wir innovative Anreize, um einen längeren Verbleib im Arbeitsleben zu fördern, und zwar nicht durch Rentenkürzungen per Zwang, sondern durch Freiwilligkeit per Anreiz. Wer nicht mehr kann, darf "nicht müssen". Wer nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr arbeiten will, der soll seinen Ruhestand genießen dürfen. Wer sich aber fit fühlt, noch ein bisschen berufstätig zu sein, der soll das bitte tun. Wir sollten das auch erleichtern. Dazu ist die Aktivrente ein richtiger Schritt. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Durch die Besteuerung der Rentenbezüge werden die Grundfreibeträge der Einkommensteuer häufig aufgebraucht, sodass eine berufliche Tätigkeit im Ruhestand schnell relativ hoch besteuert wird. Das macht die Berufstätigkeit für Ruheständler häufig finanziell unattraktiv. Daher ist es richtig, dass die Aktivrente im Ruhestand 2.000 Euro einkommensteuerfrei stellt. Dadurch können sich Menschen sinnstiftend einbringen. Das stärkt unsere Wirtschaft durch erfahrene, motivierte und – Herr Kollege Scheuenstuhl – frische Kräfte. Das stärkt auch durch die Einzahlung von Beiträgen die Sozialkassen. Diesen Aspekt sollte man bei dieser ganzen Geschichte nicht vergessen. Auch durch diese Beiträge, die dafür zu entrichten sind, die auch für die Aktivrentner zu entrichten sind, wird das Sozialsystem gestärkt. Wichtige Berufsgruppen bleiben aber bei der aktuellen Regelung außen vor. Das wurde schon angesprochen: Bislang gilt die Regelung nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Land- und Forstwirte sind beispielsweise nicht umfasst. Das wollen wir ändern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich das anschaut, erkennt man: Das sind alles Berufsgruppen, die ihr Leben lang nicht deswegen selbstständig geblieben sind, weil sie wenig arbeiten, weil sie sich vor Arbeit drücken, sondern das sind Berufsgruppen, in denen die Menschen gewohnt sind, hart zu arbeiten, viel zu arbeiten, über das Maß hinaus, über die vierzig Stunden pro Woche hinaus berufstätig zu sein. Gerade diese würden wir dann mit dieser Regelung ausschließen. Wenn man es ernst damit meint, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, dann sollte man dieses hier nicht tun. Die Tätigkeit von unternehmerisch selbstständigen Menschen, die ihr Leben lang als Selbstständige harte Arbeit gewohnt sind, hilft unserer Wirtschaft, stärkt aber eben auch unsere Gesellschaft. Der Kollege Rittel hat vorhin das Beispiel mit den Ärzten gebracht, mit Hausärzten beispielsweise, die als Selbstständige dann noch weiterarbeiten. Auch so etwas ist eine ganz wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft. Deswegen sollten wir hier auch nicht mit Unterstützung knausern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sollten auch nicht auf die Evaluation warten, die auf Bundesebene vereinbart ist, weil wir schlicht und ergreifend nicht die Zeit haben. Zu viele Menschen fallen in den nächsten Jahren aus der Erwerbstätigkeit heraus. Die geburtenstärksten Jahrgänge in unserem Land erreichen in den nächsten Jahren das Renteneintrittsalter. Wenn jemand einmal aus dem Beruf ausgeschieden und einige Jahre draußen ist, dann wird er kaum mehr zurückkehren. Deswegen sind wir aufgefordert, jetzt Anreize zu schaffen, um diese Menschen, die in den nächsten Jahren das Renteneintrittsalter erreichen, im Beruf zu halten, sofern sie das wollen. Ich betone noch einmal: auf freiwilliger Basis, aber eben mit einem entsprechenden Anreiz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier etwas aufgegriffen, was auch der Verband der Freien Berufe an uns herangetragen hat. Die Kollegin Kerstin Schreyer, der das auch ein großes Anliegen ist, hat sich um dieses Thema sehr verdient gemacht. Die haben ja auch recht. Natürlich ist es nicht einzusehen, warum bestimmte Berufsgruppen ausgeklammert sind. Kollegin Rauscher hat gerade gesagt: Es ist auch eine Frage von Gleichberechtigung, auch ein Stück weit von Fairness und eben nicht nur von Haushaltspolitik. Deswegen sind wir der Auffassung, dass wir hier im Sinne von Fairness und Gleichberechtigung handeln und agieren sollten. Wir sollten hier die Berufsgruppen, die wir aufgezählt haben – Selbstständige, den Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler und Beamte –, aufnehmen und sollten dadurch in diesen Berufsgruppen dann auch Anreize schaffen, länger zu arbeiten, wenn die Menschen dies wollen. Es wird auf dem Weg zu dieser Regelung sicherlich noch die eine oder andere Frage im Detail geben. Wir vertrauen der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag, das zu regeln, denn Steuerpolitik ist immer etwas komplex. Der Weg in diese Richtung ist aber in jedem Fall der richtige, und deshalb sollten wir ihn gehen. Das hat nichts mit Opposition aus Bayern, sondern das hat etwas mit guten Vorschlägen zu tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen bitte ich Sie heute alle: Lassen Sie uns diesen Impuls nach Berlin mit Nachdruck geben, und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Schalk, bitte kommen Sie noch einmal nach vorne ans Mikrofon. – Es hat sich noch eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Doris Rauscher ergeben, SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Rauscher.
