Martina Fehlner
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere demokratische Öffentlichkeit steht unter Druck, und das längst nicht mehr nur im Analogen. Die zentralen Arenen gesellschaftlicher Debatten haben sich in den digitalen Raum verlagert. Dort bestimmen zunehmend Plattformlogiken, Algorithmen und globale Konzerne, was der Nutzer und die Nutzerin sehen können und was eben nicht. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe als demokratisch legitimierter Gesetzgeber, diese Räume aktiv zu gestalten. Die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten dürfen wir auch im digitalen Zeitalter nicht aus der Hand geben. Die Dynamik des digitalen Wandels zeigt sich in der Medienwelt besonders deutlich und erfordert eine Weiterentwicklung der Regulierung. Soziale Netzwerke und Künstliche Intelligenz prägen zunehmend, wie Inhalte entstehen, verbreitet und eben wahrgenommen werden. Gleichzeitig wächst die Bedeutung digitaler Medien für die demokratische Meinungsbildung. Die aktuellen Überlegungen zum Digitale-Medien-Staatsvertrag zeigen, dass es dabei um eine grundlegende Weiterentwicklung unserer Medienordnung geht. Erstens. Der Schutz vor Manipulation: Algorithmen, die auf maximale Aufmerksamkeit und Nutzungsdauer ausgerichtet sind, verzerren Debatten; sie verstärken die Polarisierung und untergraben sachliche Auseinandersetzung. Hier braucht es klare Grenzen und mehr Kontrolle für die Nutzerinnen und Nutzer. Zweitens. Der Schutz junger Menschen: Kinder und Jugendliche bewegen sich selbstverständlich in sozialen Netzwerken. Aber diese Räume sind oft nicht sicher genug. Cybermobbing, problematische Inhalte und unzureichende Alterskontrollen erfordern entschlossenes Handeln. Drittens. Ein konsequentes Vorgehen gegen Desinformation und Hass: Gezielte Falschinformationen und koordinierte Manipulation gefährden das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen. Hier braucht es wirksame Instrumente und eine starke Aufsicht. Viertens. Die Stärkung von Medienvielfalt und Auffindbarkeit verlässlicher Inhalte: Gerade im digitalen Raum reicht es nicht aus, dass guter Journalismus existiert. Er muss auch gefunden werden. Deshalb brauchen wir Mechanismen, die journalistische Sorgfaltspflichten stärken und die Sichtbarkeit verlässlicher Inhalte sichern. Fünftens. Freie Kommunikationsräume und wirksame Aufsicht: Demokratische Meinungsbildung lebt von fairen Bedingungen. Deshalb müssen wir kommunikative Chancengleichheit schützen, Manipulation begrenzen und wirksam gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen. Schließlich brauchen wir eine moderne Medienaufsicht. Die Aufsicht muss mit der Dynamik digitaler Märkte Schritt halten, und dafür braucht es eine unabhängige, leistungsfähige und föderal verankerte Struktur, die Zuständigkeiten klar regelt und Verfahren weiterentwickelt. All das fügt sich auch in einen größeren Zusammenhang. Die Machtverhältnisse im Medienbereich haben sich grundlegend verändert. Neue digitale Akteure prägen die öffentliche Meinungsbildung, und das ohne entsprechende Verantwortung. Deshalb ist es nur konsequent, dass auch das Medienkonzentrationsrecht weiterentwickelt wird und neue Machtzentren in den Blick genommen werden. Dabei gilt: Diese Aufgabe können wir eben nicht isoliert lösen. Es braucht ein Zusammenspiel von Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Aber gerade und vor allen Dingen die Länder tragen besondere Verantwortung für die Medienordnung und sollten diese auch aktiv wahrnehmen. Die Eckpunkte des dritten Teils des Digitale-Medien-Staatsvertrages stehen fest. Es geht letztlich um die Frage, wie wir unsere demokratische Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter sichern. Offene Debattenräume, verlässliche Informationen und ein respektvoller Austausch sind keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen politisch gestaltet werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN zu. Den Antrag der AfD lehnen wir ab. (Beifall bei der SPD)
