Florian von Brunn
Sie haben bedauerlicherweise die Ausführungen zur Einführung und zur Begründung Ihres Gesetzentwurfs verschiedenen Abgeordneten zugeteilt, deswegen konnte ich Herrn Mannes diese Frage nicht stellen. Ihre Kompetenz bewegt sich aber auf dem gleichen Niveau wie dem von Herrn Mannes. Deswegen stelle ich jetzt Ihnen die Frage. Vorab möchte ich aber eine Behauptung des Abgeordneten Mannes korrigieren. Die Behauptung, der Weltklimarat habe das Modell zur Klimakrise aufgegeben, ist Fake News. Es wurde vielmehr ein Extremszenario, das von einer weitergehenden Ausdehnung der Kohleverstromung und keinem technologischen Fortschritt ausgeht, aufgegeben, weil Klimapolitik und technologischer Fortschritt wirken. Es geschieht also das Gegenteil von dem, was Sie behaupten. Das ist also ein Beleg für Klimaschutzpolitik. Ich möchte Sie fragen, wie Ihr Ansinnen, das Bayerische Klimaschutzgesetz aufzuheben, mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 zum Klimaschutz vereinbar ist? (Gerd Mannes (AfD): Das Urteil muss korrigiert werden!) Das Urteil trägt uns ganz klar auf, den Schutz der Freiheitsrechte zukünftiger Generationen als Gesetzgeber zu berücksichtigen und transparent darzulegen, wie wir Klimaschutz betreiben wollen. Wie wollen Sie das in Einklang bringen?
